Was taugen Festpreisgarantien? Wichtige Tipps für den sicheren Immobilienkauf

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Eigentumswohnung Modell Grundriss

Beim Kauf einer Immobilie, sei es ein schlüsselfertiges Massivhaus, ein Fertighaus, ein Bauträgerhaus oder eine Eigentumswohnung vom Bauträger, stoßen viele Käufer auf den Begriff der "Festpreisgarantie". Dieser Begriff klingt zunächst beruhigend – schließlich suggeriert er, dass der Preis, den man bei Vertragsunterzeichnung vereinbart hat, während des gesamten Bauprojekts fest bleibt. Doch Vorsicht: Eine Festpreisgarantie ist oft nicht so sicher, wie sie klingt. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Festpreisgarantie und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten.

Was bedeutet eine Festpreisgarantie beim Immobilienkauf?

Eine Festpreisgarantie bedeutet im Wesentlichen, dass der Preis, den Sie mit dem Verkäufer oder Bauträger vereinbaren, während einer bestimmten Zeit oder bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens nicht steigt. In der Praxis gibt es jedoch viele Bedingungen und Klauseln, die diese Garantie einschränken können.

Welche Fallstricke gibt es bei der Festpreisgarantie?

Ein häufiges Problem bei Festpreisgarantien sind die zahlreichen Ausnahmen und vagen Formulierungen in den Verträgen. So kann eine Festpreisgarantie beispielsweise an Bedingungen geknüpft sein, wie etwa eine rechtzeitige Baugenehmigung oder bestimmte Vorleistungen des Bauherrn. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden, kann die Garantie ungültig werden.

Ein weiteres Beispiel ist die Klausel „Der Festpreis wird bis 12 Monate nach Abschluss dieses Vertrages garantiert.“ Diese Formulierung lässt viele Fragen offen: Bedeutet dies, dass der Bau innerhalb von 12 Monaten begonnen oder sogar abgeschlossen sein muss? Oder bleibt der Preis nur 12 Monate stabil, unabhängig davon, wie weit das Bauprojekt fortgeschritten ist? Solche unklaren Formulierungen führen oft zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Käufer und Bauträger.

Warum sind Festpreisgarantien oft so unsicher?

Bei notariell beurkundeten Bauträgerverträgen scheint der Festpreis oft sicher. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme: Wenn der Kauf des Grundstücks und der Bauwerkvertrag zur Errichtung eines Hauses getrennt behandelt werden. In solchen Fällen wird der Käufer zunächst Eigentümer des Grundstücks und fungiert dann als Bauherr für das Haus. Dieses Modell wird häufig damit gerechtfertigt, dass es zu einer Einsparung bei der Grunderwerbsteuer führt, da diese nur auf den Grundstückskaufpreis und nicht auf den Baupreis erhoben wird. Das Finanzamt kann jedoch argumentieren, dass es sich hierbei um ein verbundenes Geschäft handelt, was dazu führen kann, dass auch auf den Baupreis Grunderwerbsteuer fällig wird. Zudem sind die Festpreisvereinbarungen bei diesem Modell oft besonders anfällig und können leicht aufgehoben werden.

Wie können Sie sich schützen?

Achten Sie beim Kauf einer Immobilie darauf, dass die Festpreisgarantie klar und unmissverständlich formuliert ist. Sie sollte nicht nur den Baupreis bis zur Fertigstellung absichern, sondern auch klare Regelungen zu möglichen Verzögerungen und Zusatzkosten enthalten. Verhandeln Sie gegebenenfalls nach und lassen Sie sich nicht von vagen oder verwirrenden Formulierungen täuschen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Baufertigstellungsdatum: Je klarer dieses im Vertrag festgelegt ist, desto besser können Sie Ihre Kosten kalkulieren.

Was ist bei einer möglichen Mehrwertsteueränderung zu beachten?

Viele Bauverträge enthalten Klauseln, die eine Anpassung des Preises an eine mögliche Erhöhung der Mehrwertsteuer während der Bauzeit vorsehen. Sollte die Mehrwertsteuer also während des Baus steigen, erhöht sich entsprechend auch der Preis. Was jedoch oft übersehen wird, ist die Möglichkeit, eine umgekehrte Regelung zu vereinbaren: eine Preisreduzierung im Falle einer Senkung der Mehrwertsteuer. Auch wenn eine solche Steuerreduzierung in der Praxis unwahrscheinlich ist (zuletzt gab es sie während der Corona-Pandemie), kann es sich lohnen, diese Option vorsorglich in den Vertrag aufzunehmen. Man kann nie wissen.

Fazit:

Eine Festpreisgarantie klingt nach einer soliden Absicherung, ist aber in vielen Fällen mit Vorsicht zu genießen. Wenn Sie gerade dabei sind, eine Immobilie zu kaufen, lassen Sie sich nicht von vermeintlich sicheren Festpreisgarantien in die Irre führen. Eine sorgfältige Prüfung Ihres Immobilienkaufvertrags ist unerlässlich, um unerwartete Kosten und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Ich biete Ihnen eine umfassende Vertragsprüfung zum Pauschalpreis von 299 € an – schnell und zuverlässig. So können Sie sicher sein, dass Ihr Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird. Kontaktieren Sie mich gerne für weitere Informationen über das unten stehende Kontaktformular, per E-Mail an kanzlei@werner-konstanz.de oder telefonisch unter 07531 976 98 93. Ich freue mich darauf, Sie zu beraten.

Foto(s): Titelbild von GrumpyBeere auf Pixabay

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