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Was tun bei einen Anhörungsborgen oder einem Bußgeldbescheid?

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder sogar schon einen Bußgeldbescheid bekommen und überlegen sich, was nun zu tun ist?

Anhörungsbogen

Wenn Sie einen Anhörungsbogen bekommen, haben Sie die Möglichkeit, diesen zu beantworten und zurückzusenden, oder Sie machen von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Lediglich Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtstag und -ort, Familenstand und Beruf) müssen Sie nach § 111 OWiG machen.

Im Idealfall gehen Sie gleich mit dem Anhörungsbogen zu einem Anwalt. Gerne können Sie sich hierbei auch an mich wenden.

Denn ein Anhörungsbogen bedeutet auch, dass noch keine endgültige Entscheidung von der Behörde getroffen wurde. In diesem Verfahrensabschnitt ist es oft noch möglich, eine negative Entscheidung abzuwenden, zumindest jedoch eine solche abzumildern, im Vergleich zum Untätigbleiben.

Wichtig für eine zielführende Verhandlung mit den Behörden ist jedoch, dass man weiß, wovon die Behörden ausgehen und woraus sie ihre Erkenntnisse ziehen. Kurz: Man benötigt die Ermittlungsakte!

Diese kann ich als Rechtsanwalt für Sie anfordern und auswerten. Insbesondere wenn es um Punkteintragungen oder ein Fahrverbot geht, kann in diesem Verfahrensabschnitt noch einiges erreicht werden.

Warten Sie daher bei einem Anhörungsbogen nicht zu lange ab und nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Bußgeldbescheid

Wenn Ihnen schon ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde, werden Sie sich fragen, ob Sie hiergegen Einspruch einlegen, oder doch lieber den Bußgeldbescheid bezahlen sollen.

Oft wird der Bußgeldbescheid kommentarlos gezahlt, da man denkt, dass das schon seine Richtigkeit haben wird. Dies ist jedoch nicht zwingend das beste Vorgehen, da viele Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. „Die Welt“ ging in einem Bericht von 2009 gar von einer Fehlerquote von 80 % aus.

Als Betroffener können Sie die Rechtmäßigkeit des Bescheides jedoch nur selten prüfen. Lassen Sie sich daher helfen und kontaktieren Sie mich. Ich werde die Rechtmäßigkeit des Bescheides für Sie prüfen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.

Ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft, so wird er aufgehoben.

Ein Einspruch kann jedoch auch Sinn machen, wenn der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist, etwa bei einem drohenden Fahrverbot, um noch etwa Zeit zu gewinnen, weil man dieses gerne in den Jahresurlaub „schieben“ möchte.

Ich bearbeite regelmäßig Bußgeldverfahren, machen Sie sich meine Erfahrung zunutze und kontaktieren Sie mich.

Marco Lott

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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