Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil über Ansprüche eines Mieters gegen seinen Vermieter entschieden. Diese Ansprüche basierten auf der Behauptung, dass der Mieter aufgrund von bakteriell kontaminiertem Trinkwasser in seiner Mietwohnung erkrankt sei.

Die Klägerin, die die Alleinerbin ihres während des Rechtsstreits verstorbenen Vaters ist, fordert Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von 23.415,84 € zuzüglich Zinsen. Der Vater der Klägerin war Mieter einer Wohnung, die von der Beklagten vermietet wurde. Im Jahr 2008 erkrankte er an einer Lungenentzündung, die durch Legionellen verursacht wurde. Das zuständige Bezirksamt stellte daraufhin in der Wohnung des Vaters der Klägerin und im Keller des Mietshauses eine erhebliche Kontamination mit Legionellen fest. Die Klägerin argumentiert, dass die Beklagte ihre Pflicht zur regelmäßigen Überwachung des Trinkwassers verletzt habe und die Erkrankung ihres Vaters darauf zurückzuführen sei.

Das Amtsgericht wies die Klage ab, und auch die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Die vom Senat zugelassene Revision führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landgericht.

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, der unter anderem für das Mietrecht zuständig ist, entschied, dass eine mögliche Pflichtverletzung der Beklagten, wie sie vom Landgericht angenommen wurde, auch für die Zeit vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung in § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 in Betracht kommt. Dennoch konnte das Urteil des Landgerichts nicht aufrechterhalten werden, da seine Schlussfolgerung, die Legionellose könne nicht zweifelsfrei auf das kontaminierte Trinkwasser zurückgeführt werden, auf einer unvollständigen Beweiswürdigung basierte und rechtsfehlerhaft einen zu hohen Standard für die erforderliche richterliche Gewissheit anlegte.

Foto(s): www.kanzlei-steinwachs.de


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Steinwachs

Beiträge zum Thema