Was tun, wenn der Feriengast nicht zahlt?

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Nahezu jeder Gastgeber kennt das Dilemma: Die Unterkunft wurde bereitgestellt, der Gast hat seinen Aufenthalt genossen, doch die vereinbarte Zahlung bleibt aus. Es ist ein Szenario, das jeden Gastgeber früher oder später treffen kann. In solchen Fällen ist es zunächst ratsam, den Gast höflich an die ausstehende Zahlung zu erinnern oder das Gespräch zu suchen. Sollte dies keine Wirkung zeigen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die rechtlichen Möglichkeiten Schritt für Schritt zu nutzen.

  1. Mahnung: Freundlich an die ausstehende Zahlung erinnern, Frist von 5-10 Tagen setzen.
  2. Rechtsanwalt einschalten: Bei Nichtzahlung nach Fristablauf, Anwalt hinzuziehen.
  3. Rechtliche Schritte: Anwaltliches Schreiben, Mahnverfahren, Klageerhebung.
  4. Offene Zahlung erhalten und Kosten erstattet bekommen.

Schritt 1: Die Mahnung Fordern Sie den Gast zur Zahlung auf und setzen Sie eine angemessene Frist von 5 bis 10 Tagen. Wichtig: Geben Sie dabei alle relevanten Informationen wie die Buchungsnummer und das genaue Fälligkeitsdatum an. Weisen Sie darauf hin, dass im Falle der Nichtzahlung rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Falls der Gast auch nach Ablauf dieser Frist nicht zahlt, gehen Sie zum nächsten Schritt über und beauftragen Sie uns, Ihre Forderungen beim Gast geltend zu machen.

Schritt 2: Rechtsanwalt als Rechtsbeistand hinzuziehen Nach Ablauf der Frist befindet sich Ihr Gast im Verzug. Nun ist es angebracht, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Denn nur wenn die Anwaltskosten durch den Verzug des Gastes entstanden sind, können Sie diese von ihm erstattet verlangen. Setzt unser Anwalt den Gast in Verzug, können die Kosten in der Regel nicht erstattet werden. Nun können auch Verzugszinsen geltend gemacht werden.

Schritt 3: Rechtliche Schritte Unser Rechtsanwalt hat nun je nach Sachlage drei Möglichkeiten, Ihr Geld einzufordern: a) Er kann den Gast mit einem anwaltlichen Schreiben zur Zahlung auffordern. b) Er kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. c) Er kann Klage erheben. Oft empfiehlt sich in der Praxis eine Kombination dieser Optionen: Unser Anwalt schickt zunächst ein anwaltliches Schreiben und fordert zur Zahlung auf. Wenn der Gast daraufhin idealerweise bezahlt, ist das Problem gelöst. Falls der Gast das Schreiben ignoriert oder die Zahlung ohne Angabe von Gründen verweigert, ist es ratsam, ein Mahnverfahren einzuleiten. Reagiert der Gast auf das Schreiben und bestreitet die Forderung, ist eher ein Klageverfahren angebracht.

Schritt 4: Geld erhalten In beiden Fällen – ob Mahn- oder Klageverfahren – erhalten Sie einen Titel, mit dem unser Anwalt im Zweifelsfall die Zwangsvollstreckung einleiten kann. So bekommen Sie Ihre Zahlung vom Gast. Unabhängig von dem gewählten Weg haben alle Fälle eines gemeinsam: Wenn Sie Recht bekommen, muss die gegnerische Partei alle entstandenen Kosten tragen.

Ihr Gast zahlt nicht? Kontaktieren Sie uns jetzt für ein kostenloses Erstgespräch! Wir machen Ihre Zahlung beim Gast geltend und Sie können sich wieder stressfrei auf die Vermietung Ihrer Ferienwohnung konzentrieren.


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