Was tun, wenn nur noch eine Kopie des Testaments auffindbar ist?

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Erblasser, die ein handschriftliches Testament verfasst haben, fertigen davon gerne Fotokopien und deponieren diese für den Fall der Fälle bei vertrauenswürdigen Personen aus ihrem sozialen Umfeld.
 Im Erbfall stellt sich dann die Frage, wie hier vorgegangen werden muss, wenn das Original nicht mehr auffinden lässt, weil es zB wegen Umzugs des Erblassers in ein Pflegeheim nicht mehr auffindbar ist.

Viele halten diese Kopie des Testaments für „wertlos“, weil es sich nicht um das Original handelt, und es damit eigentlich formell unwirksam ist.

Grundsätzlich reicht eine Kopie eines Testaments allein nicht aus, um ein Erbrecht nachzuweisen, sie stellt aber einen wichtigen Ausgangspunkt für weitere Nachforschungen dar, denn auch eine Kopie dokumentiert, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt eine entsprechende Verfügung des Erblassers vorgelegen hat.
Für die Wirksamkeit eines Testamentes kommt es nicht auf den Fortbestand der Urkunde an. Auch ein Testament, das ohne Willen des Erblassers verloren ging, vernichtet oder schlicht nicht auffindbar ist, bleibt gültig!

Nachforschungen werden durch das Nachlassgericht im Rahmen des Erbscheinsverfahrens durchgeführt, wo die Gültigkeit des Testaments von Amts wegen geprüft wird.

Das Nachlassgericht muss bei dieser Prüfung zu der Überzeugung gelangen, dass

  • das Original-Testament tatsächlich existiert hat,
  • es formgültig errichtet wurde und
  • die Kopie mit dem Original inhaltlich übereinstimmt.

Wer ein Erbrecht aus einem nicht mehr auffindbaren Testament ableiten möchte, muss diese Voraussetzungen nachweisen. Das Gericht wird dabei sehr genau prüfen, ob die Beweise ausreichen.

Als Beweismittel kommen zB Zeugen infrage, die bei der Errichtung des Testaments anwesend waren oder das Original des Testaments gesehen haben, oder auch Dokumente, in denen sich der Erblasser über das Testament äußert, zB emails, Briefe oder auch Entwürfe des Testaments.

Je mehr überzeugende Beweismittel vorgelegt werden können, desto höher sind die Chancen, die Gültigkeit des Testaments nachzuweisen.

Haben Sie ein Testament gefunden oder sind selbst als aktueller Erbe mit einem "neuen" Testament konfrontiert worden?

Gerne können Sie sich an mich wenden.

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