Way2Forex – anwaltliche Unterstützung

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Seitens der Firma Way2Forex werden unter der Internetadresse way2forex.com Forex-Handelsgeschäfte, der Kryptowährungshandel sowie der Handel mit Differenzkontrakten angeboten.

Im Rahmen ihres Internetauftritts weist die Firma Way2Forex unter der Überschrift „Benefits of Trading“ darauf hin, dass sie einer strengen Regulierung unterliegen würde. Diese Aussage ist falsch. Auch einige weitere Gründe sprechen gegen eine Anlage über die Handelsplattform Way2Forex.

Zunächst einmal gibt die Firma Way2Forex im Rahmen ihres Internetauftritts zum einen eine Adresse auf St. Vincent und den Grenadinen als Registrierungsadresse an. Unter der Adresse: Suite 305, Griffith Corporate Centre, P.O. Box 1510. Beachmont Kingstown, St. Vincent and the Grenadines, will die Firma Way2Forex registriert sein.

Erfahrungen mit anderen unseriösen Handelsplattformen haben gezeigt, dass unter der vorgenannten Adresse oft nur Briefkastenfirmen ansässig waren und die entsprechenden Internethandelsplattformen unseriös waren.

Auch der Hinweis auf die Hauptniederlassung in England unter der Adresse: Compass House, Vision Park, Chivers Way, Histon, Cambridge CB24 9AD, United Kingdom, wirft Fragen auf. Recherchiert man dahingehend, ob die Firma Way2Forex unter dieser Adresse ansässig ist, dann finden sich im Internet keinerlei Hinweise darauf.

Im Übrigen behauptet die Firma Way2Forex, wie bereits dargelegt, wahrheitswidrig, dass sie registriert oder lizenziert sei. Im Rahmen ihres Internetauftritts wird auf keiner Stelle darauf hingewiesen, bei welcher Aufsichtsbehörde und unter welcher Lizenzierungsnummer die Firma Way2Forex registriert sein soll.

In Deutschland liegt jedenfalls keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor, Handelsgeschäfte für deutsche Anleger durchzuführen. Es ist auch davon auszugehen, dass weder in Österreich noch in der Schweiz oder in England entsprechende Genehmigungen seitens der Aufsichtsbehörden erteilt wurden.

In Deutschland betreibt die Firma Way2Forex einen unerlaubten Eigenhandel, da die entsprechende Firma ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet und damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG) verstößt.

Jede Firma, die in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren, nachdem sie auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger im Internethandelsbereich spezialisiert ist, eine Vielzahl von Anlegern vertreten, die mit ungenehmigten Handelsplattformen Geschäfte getätigt hatten.

Anleger sollten bei solchen Firmen keinesfalls Kapital anlegen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Way2Forex investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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