CFD- und Forex-Handelsplattformen

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Unsere Kanzlei vertritt seit fast 20 Jahren wiederholt die rechtlichen Interessen geschädigter Anleger gegenüber (internationalen) Brokergesellschaften und Banken, sowie aktuell diversen Betreibergesellschaften sogenannte Handelsplattformen, die sich darauf spezialisiert haben, Anlegern im Internet den Handel mit Derivaten (CFD, Forex, Optionen, Termingeschäften etc.) schmackhaft zu machen.  

Einer unserer Mandanten macht z. B.: derzeit Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber der Betreibergesellschaft der Handelsplattform Europe.fx im Rahmen eines Rechtstreits vor dem Landgericht Osnabrück geltend. Der Sachverhalt dieses Falles steht stellvertretend für eine Vielzahl von Fällen die ich im Rahmen meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten habe. Die in Cypern ansässige Betreibergesellschaft der Handelsplattform europe.fx. wirbt (wie dies eben typisch für entsprechende Handelsplattformen ist) im Internet mit der Anzeige:

www.europefx.com/

‎‎Dort werden diese Handelsplattformen dann von Verbrauchern gefunden. So war auch in diesem Fall unser Mandant als unbedarfter Verbraucher im Internet auf der Suche nach interessanten Anlagemöglichkeiten auf die Internetpräsenz des Finanzdienstleisters aufmerksam geworden. Dabei hatte unser Mandant selbst zuvor keine Erfahrung mit Derivatgeschäften gemacht.

Der Anlageinteressierte kann folgende Informationen der Homepage von europe.fx entnehmen:

EuropeFX – Online Broker – Innovative Trading Tools‎

Den Handel mit niedrigen Spreads und Provisionen genießen. Alle Strategien sind erlaubt. 61.79 % der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Schutz der Kundengelder. 24/7 Kundensupport. Premium-Service. Types: Shares, Indices.

Über die Möglichkeit eines Live-Kontos wird ein einfacher Einstieg versprochen. Auf der ersten Seite der Homepage wird mit einem Bildungszentrum der Betreiber geworben und dass man als „Professioneller Händler die Möglichkeit halt den Handelshebel zu behalten“.

So oder in ähnlicher Art und Weise bewerben Handelsplattformen typischer Weise Ihre Dienstleistung, nämlich den Vertrieb und die Abrechnung von Derivatgeschäfte, die so ausgestaltet sind, dass der Anleger der alleine verantwortlich Handelnde ist, der eben selbst ein Konto eröffnet und und Handel mit CFD betreiben kann.

Unser Mandant wurde, jedenfalls nachdem er die Homepage der Europe.fx. besucht hatte, umgehende die telefonische Kontaktaufnahme angeboten, in welche er einwilligte. Sofort wurde der Mandant in das für ihn unbekannte Metier des Derivathandels eingeführt. Aus seiner Sicht höchst professionell. Unser Mandant fühlte sich gut begleitet und betreut und fasste schnell Vertrauen zu den in seinem Fall handelnden Agenten.

Um diesen Service anzubieten bedient sich die Handelsplattform eines Call-Centers, dessen Telefonverkäufer dem Anlageinteressierten dann erklären wie der Handel funktioniert. Unser Mandant wurde eingeladen mit einer geringen Investition mit dem Derivate-Handel zu beginnen, Gewinnchancen in ungeahnter Größenordnung zu testen. Dies mit Forex- bzw. CFD-Geschäften. Dabei war der hier vertretene Mandant selbst allerdings nicht tatsächlich versiert, vertraute aber auf Empfehlungen die ihm die jeweiligen Telefonverkäufer mitgeteilt hatten. Dann konnte er auf seinem virtuellen Konto quasi live erleben, wie sein investiertes Geld für ihn arbeitete. Extrem spannende Kursentwicklungen auf seinem virtuellen Konto versprachen (vorübergehend) stattliche Gewinne, so dass unser Mandanten den ihm gegenüber ausgesprochenen Handlungsempfehlungen mehr und mehr Geld investierte und der Überzeugung war Gewinne erwirtschaften zu können. Soweit Verluste eingetreten waren seien dachte unser von den Agenten von europe.fx begleitete Mandant dass diese durch immer den immer wieder neuen Abschluss von Handelsgeschäften kompensieren zu können. Egal ob Währungen wie USD, USD, CHF, YEN, Forint u. a. in Form von Differenzkontrakten empfohlen worden waren oder dem Mandanten als Basiswerte für durchzuführende Derivat-Geschäfte, Aktien wie etwa „amazon, apple, sony und facebook,“ genannt wurden: Die Telefonverkäufer, die der Mandant als Spezialisten betreffend Wertpapiergeschäfte kennen gelernt hatte,  traten als überzeugende Spezialisten auf und wussten (so von unserem Mandanten verstanden) immer ein Lösung. Letztendlich endete das Vertragsverhältnis mit einem hohen 5-stelligen Verlust.

Was ich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von Vertragsverhältnissen dieser Art halte?

Ganz einfach:

  • Es werden mit dem Vertrieb von CFD- und Forex- sowie sonstigen Derivat-Geschäften, dann erlaubte Finanzdienstleistungen erbracht, wen die Betreibergesellschaften, was im Fall der europe.fx der Fall ist über eine Registrierung bei der (landeseigenen Finanzaufsicht, im Fall der europe.fx die cysec) verfügen und die für den Verbraucher notwendigen Risikohinweise erteilt werden.
  • Ob dies im Einzelfall gegeben ist, ist Gegenstand der Überprüfung meiner anwaltlichen Tätigkeit in diesen Fällen.

Besitzt eine Handelsplattform wie europe.fx über ein Erlaubnis, wird jedenfalls eine erlaubte und keine von vorne herein gesetzliche verbotene Finanzdienstleistung erbracht. Ob Risiko-Hinweise in ausreichendem Maße erteilt wurden und dann auch im Rahmen der Geschäftsverbindung keine Pflichtwidrigkeiten feststellbar sind, wie zum Beispiel, dass risikobeschönigende Versprechungen gemacht wurden ist wiederum in jeden Einzelfall gesondert zu prüfen. Finden sich Anhaltspunkte, dass ggf. systematisch animiert wird und damit der Sinn und Zweck etwaiger im übrigen ggf. ausreichender Risiko-Hinweise zu untergraben ist zu hinterfragen, ob und inwieweit dies der Betreibergesellschaft zurechenbar ist.

Jedenfalls ist allgemein Folgendes betreffend die Praxis von Betreibern von Handelsplattformen betreffend CFD und den zuständigen Aufsichtsbehörden innerhalb der letzten Jahre festzustellen:

Nachdem die europäische Finanzaufsicht ESMA und deutsche Finanzaufsicht BaFin im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Tätigkeit mehr und mehr Missbrauch und intransparente Geschäftsmodelle zu Lasten der Verbraucher befürchtete, nachdem wirtschaftliche Schäden von Verbrauchern in extrem großem Umfang bekannt wurden. Warnte die BaFin spätestens ab 2017 öffentlich vor den Risiken dieser Geschäfte und schritt sogar, beschützend zu Gunsten der Verbraucher ein.

Schließlich waren z. B. der Handel von binären Optionen und der Handel von CFDs mit zu großem Hebel für Verbraucher von der Europäischen und Deutschen Aufsicht verboten worden.

Bereits in den 1990er Jahren gab es wiederholt Fälle in welchen Anleger im Rahmen einer gezielten telefonischen Akquise verleitet worden waren Derivatgeschäfte (seinerzeit Termingeschäfte und Optionen) wiederholt abzuschließen.

Werden aber die extrem hohen Verlustrisiken beschönigt, oder durch die Vermittlung vieler Trades u. a. Kosten produziert, obwohl eine objektive Aussicht Gewinne zu erzielen nicht besteht führte dies in der Vergangenheit dazu, dass die Betreiber entsprechender Geschäftsmodelle von Gerichten verpflichtet worden waren Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einzahlungen zu leisten. Schon damals urteilte der BGH, dass den Initiatoren Überwachungspflichten in Bezug auf das Geschäftsmodell treffen.

Da der CFD-Kunde weder die Risiken beeinflussen kann, egal ob er Premium Kunde ist, Handelstechniken beherrscht, oder einen Trend am Markt erkennen kann, gilt aus Sicht der Börsenaufsicht, wie aus einer Allgemeinverfügung der BaFin vom 08.05.2017:

„Die Hebelwirkung führt bei CFDs schnell zum Verlust der Beherrschbarkeit von Marktentwicklungen und macht es einem durchschnittlichen Privatanleger nahezu unmöglich, die Wahrscheinlichkeit von Verlusten und somit die Erfolgsaussichten seiner Anlage zu antizipieren“

Dass ein Verbraucher, der tatsächlich über die tatsächlich bestehenden Risiken beim Handel mit CFD aufgeklärt wurde nämlich:

  • Komplexität der Berechnung der Wertentwicklung des Finanzinstruments;
  • Art und Umfang der dem Finanzinstrument immanenten Risiken;
  • Intransparenz der Berechnung der Wertentwicklung des Finanzinstruments;
  • unkalkulierbares Risiko für den Privatanleger;
  • Ausmaß möglicher negativer Auswirkungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Zahl der beteiligten Kunden, Anleger oder Marktteilnehmer.

tatsächlich selbst und aus eigenem Antrieb sehr viele CFD Geschäfte abschließt ist aus anwaltlicher Sicht kritisch zu hinterfragen. Dabei ist es im Einzelfall von großer Bedeutung für den Anleger zu wissen, ob die Handelsplattform durch Selbsteintritt – als Wettgegner des Anlegers auftritt, und oder ob diejenigen Unternehmen, die die „Wettgegner der Handelsgeschäfte des Anlegers sind“ über ausreichendes Risikokapital verfügen. Handelte der Anleger selbst und ohne Empfehlungen ist kritisch zu hinterfragen, welcher Handel ihm auf der Handelsplattform ermöglicht worden war, was nicht selten einer Beurteilung durch einen Sachverständigen bedarf. 

Betroffene Anleger der Handelsplattform europe.fx oder aber auch der Handelsplattformen, wie z. B. der Comdirect, Plus500, Tickmill, EToro oder auch der anderen Handelsplattformen erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung und ein Angebot für Ihre rechtlichen Interessenvertretung. Übermitteln Sie uns einfach Ihre Unterlagen via Scan.


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