Wealth Innovations Group – Betrug? – anwaltliche Unterstützung
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Überprüft man die Homepage der Internethandelsplattform Wealth Innovations Group, die unter der Domain wealthinnovationsgroup.co erreichbar ist, näher, dann stellt man fest, dass man keinesfalls mit der vorgenannten Internethandelsplattform Handelsgeschäfte tätigen sollte. Die Firma Wealth Innovations Group bietet auf ihrer Homepage den Handel mit Währungspaaren sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei sie u. a. damit wirbt, dass sie über eine 15-jährige Erfahrung verfügen würde.
Als Büroadresse wird die Adresse: Suite 2 The Cider Warehouse, Bridge Court Suite 1 The Cider Warehouse, Bridge Court, Totnes, United Kingdom, TQ9 5DB, in England genannt. Darüber hinaus soll noch eine Registrierungsadresse: 4th Floor, RJT Edifice Waterfront Drive, Road Town Tortola, Virgin Islands, existieren.
Im Übrigen wäre die Firma Wealth Innovations Group über die Emailadresse: support@wealthinnovationsgroup.co erreichbar, wobei sie sich darauf beruft, dass sie seitens der Europäischen Aufsichtsbehörde (FISEU) unter der Registrierungsnummer: HE692745 registriert und ihr seitens der Europäischen Aufsichtsbehörde die Durchführung von entsprechenden Handelsgeschäfte genehmigt worden sei und sie seitens der Europäischen Aufsichtsbehörde reguliert würde.
Bereits diese Ausführungen lassen an der Seriosität der Firma Wealth Innovations Group zweifeln. Bei der Registrierungsnummer: HE692745 handelt es sich um eine fiktive Registrierungsnummer.
Dies deshalb, da die für Deutschland zuständige staatliche Finanzaufsichtsbehörde, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), bereits am 10.02.2023 vor der FISEU warnte. Die BaFin stellte fest, dass die FISEU keine Aufsichtsbehörde ist und keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind, beaufsichtigt.
Die Firma Wealth Innovations Group erweckt folglich ganz bewusst den falschen Eindruck, dass sie seitens der angeblichen Aufsichtsbehörde FISEU reguliert sei.
Unabhängig davon existiert auch keine Genehmigung der BaFin zugunsten der Firma Wealth Innovations Group, in Deutschland Finanzprodukte anzubieten und den Handel mit Finanzprodukten für deutsche Anleger durchzuführen. Soweit die Firma Wealth Innovations Group deshalb in Deutschland tätig ist, verstößt sie gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Hierbei handelt es sich auch um keine bloße Ordnungswidrigkeit oder um ein Kavaliersdelikt. Entsprechende Verstöße werden seitens der deutschen Strafverfolgungsbehörden scharf geahndet. Verantwortliche von Handelsplattformen, die unreguliert agieren, können sogar gemäß § 54 KWG zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt werden.
Darüber hinaus fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, dem zu entnehmen wäre, wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma Wealth Innovations Group sind. Ein solches Impressum ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Unsere Erfahrungen aus der Vergangenheit mit Handelsplattformen, die über kein rechtsverbindliches Impressum verfügen, falsche Angaben zu ihrer Registrierung machen und im Übrigen ungenehmigt agieren, belegen, dass eine Vielzahl dieser Firmen unseriös ist, wenn nicht sogar betrügerisch agiert.
Weitere Vorgehensweise
Anleger, die bei der Plattform Wealth Innovations Group investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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