WealthCap Life Britannia - Was können Anleger unternehmen, die an ihrer Kapitalanlage zweifeln?

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Eine Investition in Lebensversicherungen verspricht Verlässlichkeit und Sicherheit, aber auch eine Rendite. Daher wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Kapitalanlagen geschaffen, die in Lebensversicherungen investieren. Zu diesen Kapitalanlagen gehört der 2006 aufgelegte Lebensversicherungsfonds WealthCap Life Britannia (HVBFF Life Britannia GmbH & Co. Erste KG). Wie schon im Namen anklingt, investiert dieser Fonds erwarb die Policen britischer Lebensversicherungen.

Dass jedoch nicht jeder Anleger des Fonds WealthCap Life Britannia vollkommen zufrieden mit der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds ist, zeigten Anleger-Anfragen, die in den vergangenen Monaten bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eingingen. Ein häufiges Anliegen dieser Anfragen ist, dass Anleger sich fragen, ob sie überhaupt die „richtige" Kapitalanlage haben.

Anleger, die solche Zweifel haben, können beispielsweise ihre Anlageberatung überprüfen lassen. Denn im Fall einer fehlerhaften Anlageberatung stehen den Anlegern des WealthCap Life Britannia Schadensersatzansprüche zu. Daher stellt sich die Frage, was eine fehlerhafte bzw. ordnungsgemäße Anlageberatung auszeichnet. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat hierzu Anforderungen an eine „anleger- und anlagegerechte Anlageberatung" entwickelt.

Anlageberatung muss Anlegern ein zutreffendes Bild von den Vor- und Nachteilen ihre Kapitalanlage vermitteln

Grob umrissen erfordert eine ordnungsgemäße Anlageberatung folgendes: In einem ersten Schritt müssen die Ziele und Wünsche eines Anlegers von den Beratern erfasst werden. Anhand dieser Vorgaben muss eine passende Kapitalanlage ausgewählt werden, die in einem zweiten Schritt erläutert werden soll. Hierzu soll den Anleger die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden und sie müssen über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden. Die Anleger sollen - kurz zusammengefasst - ein realistisches Bild von der Kapitalanlage erhalten.

Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds WealthCap Life Britannia um ein Unternehmen handelt. Bei der HVBFF Life Britannia GmbH & Co. KG - so lautet der vollständige Name der Gesellschaft - handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, die unternehmerisch tätig ist und dementsprechend vom wirtschaftlichen Erfolg abhängig ist. Wie bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen auch bei einem Lebensversicherungsfonds wie dem WealthCap Life Britannia Verlustrisiken. Neben der Aufklärung über dieses grundlegende Risiko mussten die Bankberater auch weitere Aufklärungspflichten (z. B. über Provisionen) beachten. Auch sollte Anlegern bewusst werden, dass es grundlegende Unterschiede zwischen deutschen und britischen Lebensversicherungen gibt.

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap Life Britannia offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

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