WealthCap US Life Dritte – Wie können sich falsch beratene Anleger wehren?

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In den Jahren vor der Finanzkrise erfreuten sich Lebensversicherungsfonds regen Zuspruchs bei den Anlegern. Da Lebensversicherungen an eine verlässliche Investition, die auch Sicherheit bieten kann, denken lassen, ist dies auch nicht verwunderlich. Doch nicht jede Kapitalanlage erfüllt die Prognosen - insbesondere US-Lebensversicherungsfonds wie der Fonds WealthCap US Life Dritte entsprechen nicht den ursprünglichen Erwartungen und Anpreisungen. Abweichungen von den Prognosen der Sterbetafeln bereiten US-Lebensversicherungsfonds Schwierigkeiten.

Auch der Fonds WealthCap US Life Dritte wurde von dieser Entwicklung nicht verschont. Diese so nicht prognostizierte Entwicklung kann bei Anleger zu Zweifeln führen, wenn diese davon ausgingen, eine sichere und zuverlässige Kapitalanlage erworben zu haben. Dass sich Anleger damit auseinandersetzen, zeigt sich in Anfragen von Anlegern an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. So klingt in diesen Anfragen immer wieder an, dass der Fonds WealthCap US Life Dritte (oder auch Schwesterfonds) von Bankberatern als sichere und zuverlässige Anlagen angepriesen wurden.

Was können Anleger unternehmen, wenn sie sich fragen, ob sie überhaupt die „richtige" Kapitalanlage haben?

In solchen Fällen können Anleger ihre Anlageberatung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Wies die Beratung, die zu der Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds WealthCap US Life Dritte führte, Defizite oder Fehler auf, kann eine schadensersatzpflichtige Falschberatung vorliegen. Was unterscheidet nun eine ordnungsgemäße von einer fehlerbehafteten Anlageberatung?

Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein. Um eine anlegergerechte Kapitalanlage auszuwählen, muss von dem Berater eine Anlage ausgewählt werden, die zu den Wünsche und Anlagezielen des Anlegers passt (anlegergerechte Beratung). Anschließend ist auf die Kapitalanlage selbst zu erläutern - so sollte die Funktionsweise der Kapitalanlage erklärt werden sowie über die Chancen und Risiken aufgeklärt werden (anlagegerechte Beratung). Hierzu zählt beispielsweise der Hinweis, dass es sich dem Fonds WealthCap US Life Dritte um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die wegen der wirtschaftlichen Tätigkeit mit Verlustrisiken behaftet ist. Daneben gibt es noch weitere Aufklärungspflichten - wie beispielsweise eine zutreffende Information über Provisionen.

Ob und welche rechtlichen Optionen den Anleger des Fonds WealthCap US Life Dritte offen stehen, muss anhand des individuellen Einzelfalls überprüft werden. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten und vertreten bereits Anleger, die in diesen Lebensversicherungsfonds investierten.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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