Wechselmodell bietet Vor- und Nachteile

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Auswirkungen auf den Kindesunterhalt

Nach Trennung oder Scheidung der Eltern stellt sich häufig die Frage, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder leben sollen. Neben dem klassischen Residenzmodell wird auch das Wechselmodell immer beliebter. An erster Stelle sollte immer das Kindeswohl stehen.

Lange Zeit war es üblich, dass nach der Trennung der Eltern das Kind bei einem Elternteil lebte und der andere Elternteil begrenzte Umgangszeiten mit dem Kind hat, z.B. jedes zweite Wochenende. Dieses Residenzmodell stammt aber noch aus Zeiten klassischer Rollenverteilung. Im Zuge des gesellschaftlichen Wandels etabliert sich auch immer mehr das Wechselmodell, bei dem das Kind abwechselnd bei seiner Mutter oder seinem Vater lebt, so die Kanzlei MTR Legal Rechtsanwälte , die u.a. im Familienrecht berät.

Nestmodell und Pendelmodell

Beim Wechselmodell muss zwischen dem Nestmodell und dem Pendelmodell unterschieden werden. Beim Pendelmodell haben die Eltern getrennte Wohnungen und das Kind pendelt zwischen diesen hin und her. Es lebt beispielsweise abwechselnd eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter.

Alternative dazu ist das Nestmodell. Hier hat das Kind einen „festen Wohnsitz“. Es bleibt in der derselben Wohnung und die Eltern pendeln. Im regelmäßigen Wechsel lebt mal die Mutter und mal der Vater mit dem Kind in der Wohnung. Für das Kind bietet das Nestmodell den Vorteil, dass es ständig in seiner vertrauten Umgebung lebt. Allerdings ist dies auch eine kostspielige Variante, da die Elternteile neben ihren eigenen Wohnungen auch das „Nest“ des Kindes finanzieren müssen.

Kindeswohl genießt Priorität

Damit das Wechselmodell für das Kind stressfrei möglich ist, sollten sich die Eltern im Idealfall darauf verständigt haben. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH kann das Wechselmodell inzwischen auch gerichtlich angeordnet werden. Ausschlaggebend ist, welche Umgangsform für das Kind die beste Möglichkeit darstellt.

Beim Wechselmodell ist zu beachten, dass es den Kindern trotz des stetigen Wechsels ein beständiges und verlässliches Umfeld ermöglichen muss, das ihnen die notwendige Kontinuität bietet. Zudem sollten auch beide Elternteile in der Lage sein, die Entwicklung ihres Kindes zu fördern und zu begleiten.

Außerdem muss beachtet werden, ob das Kind den stetigen Wechsel gut verarbeitet. Denn das Kindeswohl steht an erster Stelle.

Auswirkungen auf Kindesunterhalt

Sind die Voraussetzungen für das Wechselmodell erfüllt, hat das auch Auswirkungen auf den Kindesunterhalt. Das Familienrecht ist beim Unterhalt bisher überwiegend vom Residenzmodell ausgegangen. Beim Wechselmodell werden die Kinder jedoch von beiden Elternteilen betreut. Das wirkt sich auf den Kindesunterhalt aus.

Hier ist zwischen einem unechten und einem echten Wechselmodell zu unterscheiden. Beim unechten Wechselmodell überwiegt die Erziehung und Betreuung durch ein Elternteil. Das führt dazu, dass der andere Elternteil, der weniger Betreuungsleistung für das Kind erbringt, Kindesunterhalt leisten. Allerdings kann sein Anteil an der Betreuung bei der Unterhaltspflicht berücksichtigt werden.

Beim echten Wechselmodell sind die Betreuungsanteile der Eltern in etwa gleich verteilt. Das bedeutet, dass beide Eltern im gleichen Maße dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig sind. Wie hoch der Unterhaltsanspruch ist, richtet sich maßgeblich nach der Düsseldorfer Tabelle.

MTR Legal Rechtsanwälte berät zum Wechselmodell und weiteren Themen des Familienrechts.

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Foto(s): MTR Legal

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