Weinsberg-Wohnmobile mit Fiat Ducato-Motoren im Dieselskandal

  • 3 Minuten Lesezeit
Weinsberg-Wohnmobile mit manipulierten Fiat Ducato-Motoren

Reisemobile der Marke Weinsberg, die ab 1992 zur Tabbert Industrie AG gehörte und heute Teil der Knaus-Tabbert-Gruppe ist, können im Wohnmobil-Dieselskandal verstrickt sein. Der Grund: Weinsberg-Wohnmobile basieren allesamt auf Fiat Ducato-Fahrgestellen und -Dieselmotoren.

Neben Weinsberg haben noch zahlreiche andere bekannte Freizeitfahrzeughersteller Reisemobile verkauft, deren Dieselmotoren mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet waren. Die Hersteller von Wohn- und Reisemobilen oder Camping-Vans haben die Motoren nicht selbst manipuliert, doch sie haben Basisfahrzeuge großer Autobauer, deren Motoren Software zur Abgasmanipulation enthielten, verwertet, und an ahnungslose Verbraucher verkauft.

Den Mittelpunkt des Reisemobil-Abgasskandals bildet der Autokonzern Fiat Chrysler Automobiles (FCA), denn sein über die Jahre abgasmanipulierter Kleintransporter Fiat Ducato wurde bei rund zwei Dritteln aller Camper als Chassis verbaut. Der italienische Autobauer hat seine Ducato-Dieselmotoren so manipuliert, dass die von der EU festgesetzten Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im gewöhnlichen Straßenverkehr hingegen, wo das Fahrzeug länger, als ein Prüfstand dauert, unterwegs ist, findet keine oder kaum eine Abgasreinigung statt, sodass die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten werden. Aus diesem Grund sind manipulierte Fiat Ducato-Reisemobile grundsätzlich nicht zulassungsfähig.

Für Besitzer von Wohnmobilen mit unzulässiger Abschalteinrichtung bedeutet das Fahrverbote, Stilllegungen und ein enormer Wertverlust. Die betroffenen Reisemobile mit Ducato-Dieselmotor lassen sich nur noch für einen Bruchteil ihres eigentlichen Wertes weiterverkaufen. Wohnmobilhalter müssen den Betrug allerdings nicht einfach so hinnehmen, sondern können ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Je eher desto besser, denn die Anspruchshöhe sinkt mit jedem weiteren Tag, der vergeht.

Diese Fiat Ducato-Dieselmotoren sind im Wohnmobil-Abgasskandal verwickelt

Ermittlungen haben ergeben, dass Wohnmobile mit Ducato-Chassis und -Motor der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 aus den Baujahren 2014 bis 2019 wahrscheinlich über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Konkret geht es um die folgenden Fiat Ducato-Motoren:

  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 2,3 Liter Multijet II
  • 3,0 Liter

Um herauszufinden, welcher Motor im eigenen Fiat-Camper verbaut ist, kann ein Blick in die Fahrzeugpapiere oder auf die letzte Seite des Service-Heftes hilfreich sein. Welche Abgasnorm das Wohnmobil beziehungsweise dessen Motor verfüllt, steht in der Regel in der Zulassungsbescheinigung I.

Abgasskandal: Betroffene Camper-Baureihen und -Modellvarianten der Marke Weinsberg

Diese Weinsberg-Wohnmobilbaureihen besitzen einen Ducato-Dieselmotor und wurden zwischen 2014 und 2019 gebaut. Sie können im FCA-Dieselskandal verstrickt sein, wenn ihr Motor die Schadstoffklasse Euro 5 oder 6 erfüllt:

  • Weinsberg CaraBus (540 MQ, 541 MQ, 600 DQ, 600 ME, 600 MQ, 600 K, 601 K, 601 MQ, 601 MQH, 630 ME, 630 MEG, 631 ME)
  • Weinsberg CaraCompact (600 MEG, 600 MEG Edition Pepper, 600 MF, 600 MG, 600 MG Edition Pepper)
  • Weinsberg CaraHome (550 MG, 600 DKG, 600 MG, 700 DG)
  • Weinsberg CaraLoft (550 MG, 550 MH, 600 MF, 600 MG, 650 ME, 650 MEG, 650 MF, 650 MGH, 700 MEH, 700 MXH)
  • Weinsberg CaraTour (540 MQ, 541 MQ, 600 DQ, 601 MQ, 631 ME)
  • Weinsberg CaraSuite (650 MF, 700 ME)
  • Weinsberg Ti (550 MH, 600 MG, 650 MEG, 700 MG)

So können sich geschädigte Verbraucher gegen den Betrug vorgehen

Weinsberg-Reisemobilhalter, deren Camper mit einem manipulierten Ducato-Dieselmotor ausgestattet ist, können Schadensersatz geltend machen. Sie können ihren Camping-Bus an den Motorhersteller zurückgeben und sich den ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten lassen. Oder aber sie behalten ihr Wohnmobil und machen den Wertverlust in Form einer finanziellen Entschädigung geltend. In aller Regel handelt es sich dabei um 20 bis 25 Prozent des einst gezahlten Kaufpreises.

Für Verbraucher, die ihr Reisemobil vor weniger als zwei Jahren als Neuwagen beim Händler erworben haben, besteht noch eine andere Möglichkeit. Sie befinden sich nämlich noch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist und können ihren manipulierten Camper gegen ein neues, nicht mit Schummelsoftware versehenes Modell eintauschen. Für diejenigen, die ihr Wohnmobil als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft haben, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

Verbraucher, die im Besitz eines Weinsberg-Wohnmobils mit Ducato-Motor sind, sollten sich anwaltlich beraten lassen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN haben sich auf den Abgasskandal und Verbraucherrechte spezialisiert. Im Rahmen dessen haben wir bereits mehr als 14.000 Mandanten bundesweit gegen die Autobauer vertreten. Die erfahrenen VON RUEDEN-Anwälte bieten Weinsberg-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir prüfen, ob Ihr Reisemobil vom Dieselskandal betroffen ist, und beraten Sie zu Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 770 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@rueden.de – wir informieren Sie über Ihre Rechte im Wohnmobil-Dieselskandal!

Foto(s): Pexels


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten