Weiter möglicher Widerruf bei Darlehen der ING und bei Sparda-Banken
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Zahlreiche laufende Immobiliardarlehensverträge sind weiter widerruflich. Darauf weist RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hin.
Insbesondere Verträge der ING aus dem (Abschluss)-Zeitraum 11.06.2010 bis Ende August 2010 sind wegen der Anforderung der fehlerhaften Pflichtangabe „der für den Darlehensnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde“ in der Widerrufsbelehrung weiter widerruflich.
Verträge zahlreicher Sparda-Banken aus dem Zeitraum 11.06.2010 bis ins Jahr 2011 sind zudem wegen eines Fehlers zu den Angaben der Nachbelehrung widerruflich, dazu OLG Frankfurt (3 U 145/17).
Weitere regelmäßig (auch bei anderen Kreditinstituten) anzutreffende Fehler sind fehlerhafte Angaben zum Effektivzinssatz (aktuell bestätigt durch eine Entscheidung des OLG Kölns), zur Laufzeit oder die unzulässige Angabe eines Aufrechnungsverbots.
Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.
Rechtsanwalt Koch hat bereits weit über 1.000 Verträge auf ihre Widerruflichkeit geprüft, mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.
Er ist weiter Mitglied im bundesweiten Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de.
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
www.widerruf-durchsetzen.de
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