Weitere Abmahnung der Volkswagen AG und Lubberger Lehment wegen Markenverletzung auf eBay

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Aktuell liegt uns wieder eine Abmahnung des Automobilherstellers Volkswagen AG vor. Der sei einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilhersteller Europas. Die Marken „VW“ und „Volkswagen“ seien EU-Marken und zudem überragend bekannt, sodass sie gegen alle Formen der Rufausbeutung geschützt seien, Art. 9 (1) S. 2 UMV. Die Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Lubberger Lehment aus Berlin, betreut die Volkswagen AG in dieser Sache. Wir haben vielfach über die uns vorliegenden Fälle berichtet: https://www.anwalt.de/rechtstipps/erneut-abmahnung-vw-ag-und-rechtsanwaelte-lubberger-lehment_098019.html

Der Vorwurf an den Abgemahnten 

Die Volkswagen AG wirft dem Abgemahnten vor, er habe auf der Internetplattform eBay Produkte angeboten, die in der Artikelbezeichnung die Marke „VW“ enthielten. Die Volkswagen AG habe dem Abgemahnten hierzu keine Zustimmung erteilt, sodass er gem. Art. 9 (1) S. 2 lit. a, b UMV ihre Rechte an der Marke verletze. Zudem beeinträchtige das Angebot die Wertschätzung der Marke gem. Art. 9 (1) S. 2 lit. c UMV, da das Angebot die hohe Wertschätzung ausnutzen würde, die die in der Angebotsüberschrift benannte Marke der Volkswagen AG genieße. Aus diesem Grund stehe der Volkswagen AG daher ein Unterlassungsanspruch gem. Art. 102 (1), 9 (2) UMV zu.

Die rechtlichen Forderungen der Volkswagen AG 

In der Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Er sei darüber hinaus zur Auskunftserteilung über die Namen der gewerblichen Abnehmer sowie über die Stückzahlen, Umsätze und Gewinne verpflichtet. Zudem stehe der Volkswagen AG ein Schadensersatz zu. Die Rechtsverfolgungskosten müsse der Abgemahnte ebenfalls erstatten. Diese richten sich nach einem Gegenstandswert i.H.v. 100.000 €.

Wie sollte auf die Abmahnung von VW/Lubberger Lehment reagiert werden?

Wir empfehlen Betroffenen durchgehend, sich an den passenden Fachanwalt zu wenden. 

Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz hat für sein Fachgebiet folgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts
  • Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb
  • urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Um „Waffengleichheit“ im Fall einer markenrechtlichen Abmahnung herzustellen, empfehlen wir daher betroffenen Unternehmen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Das Markenrecht gehört zum klassischen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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