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Weitere Abmahnungen der iOceanUG (haftungsbeschränkt)

  • 1 Minuten Lesezeit

Die iOcean UG lässt weiterhin Mitbewerber abmahnen.

Was wird gerügt?

  • fehlender aktiver Link zur OS-Plattform
  • fehlende Widerrufsbelehrung
  • falsche bzw. veraltete unverbindliche Preisempfehlung (UVP)
  • Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
  • fehlende Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
  • fehlende Angabe zum Jugendschutzbeauftragten nach JMStV
  • falsche/fehlende Energiekennzeichnung bei Staubsaugern

In den Abmahnungen wird angegeben, dass die iOcean UG Produkte aus den Bereichen Tabakwaren, E-Zigaretten und deren Zubehör, aktuell Schuhe und Textilien (Socken), Staubsauger vertreibt.

Was wird gefordert?

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für die Abmahnung gemäß § 12 UWG 5.000,00 Euro / 492,54 Euro

Wichtig!

Nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Diese enthält eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 500€.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner!
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/oder Zahlungen!
  • Fachanwalt kontaktieren!

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