Weiteres Urteil im Abgasskandal: OLG Schleswig bestätigt Haftung von Audi bei Porsche Cayenne S Diesel 4,2 l

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Das Oberlandesgericht Schleswig hat im Dieselskandal rund um die von Audi produzierten 4,2 Liter V8 Motoren eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt. Mit Urteil vom 15.02.2022, 7 U 41/21, bestätigte das OLG die Haftung der Audi AG bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter Motor. Alle Besitzer von Fahrzeugen der Marken Porsche und Audi mit 4,2 oder auch 3,0 Liter Dieselmotoren sollten jetzt handeln, nachdem in vielen Fällen bereits Ende 2022 die Verjährung droht.

Der Volkswagen-Konzern hat nicht nur bei den durch die Volkswagen AG hergestellten Dieselmotoren des Typs EA189 „getrickst“. Nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) wurden auch rund 250.000 Premiumfahrzeuge der Hersteller VW, Porsche und Audi mit einem 3,0 Liter V6 oder 4,2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen.

Amtliche Rückrufe des KBA 

Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA zur „Nachbesserung“ in die Werkstätte gerufen. Gerade wenn man sich bewusst für ein hochpreisiges Fahrzeug aus dem Premiumsegment entschieden hat, möchte man sich natürlich nicht mit einem in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Update abspeisen lassen.

OLG Schleswig bestätigt Schadensersatzanspruch gegen Audi 

Auch der Kläger in dem Verfahren vor dem OLG Schleswig wollte seinen manipulierten Porsche Cayenne S Diesel daher zurückgeben und erhob Schadensersatzklage zum LG Kiel. In erster Instanz bekam er recht. Aufgrund des amtlichen Rückrufbescheids des KBA bestand die Gefahr, dass die Typengenehmigung entzogen wird und das Fahrzeug nicht weiter im Straßenverkehr genutzt werden dar. Bemerkenswert ist, dass die Berechtigung des Rückabwicklungsverlangens in dem Berufungsverfahren gar nicht mehr in Streit stand. Das KBA bemängelte unter anderem, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr wird die AdBlue-Zufuhr demgegenüber reduziert, was zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes führt. Bei dieser Strategie handelt es sich ohne Zweifel um eine unzulässige Abschalteinrichtung, so dass Audi als Herstellerin des Motors haftet.

Verjährung droht 

Die Entscheidung des OLG Schleswig ordnet sich in eine Reihe erfolgreicher Verfahren gegen die Audi AG rund um die großen 3,0 und 4,2 Liter Dieselmotoren ein. Audi wurde bereits in vielen Urteilen im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. Die Erfolgsaussichten sind daher gut. Betroffene müssen aber bald handeln. Denn bereits Ende dieses Jahres droht die Verjährung. Fahrzeugerwerber der Marken Audi, Porsche oder Volkswagen sollten ihre Ansprüche gegen die Audi AG daher mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalts zeitnah noch im Jahr 2022 durchsetzen.

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Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte 

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Dieselskandal nach den jahrzehntelangen Erfahrungen der Nürnberger Anwälte eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher nimmt die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die sie auf höchstem Niveau beherrscht. So vertrat die Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht.

Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 beschäftigen sich Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte nahezu ausschließlich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Audi, VW, Porsche, Fiat und andere Hersteller. Hierbei versteht sich die Kanzlei nicht als Massenbetrieb. Stattdessen steht den Mandanten ein bewusst klein gehaltenes, hoch spezialisiertes Team zur Verfügung, wobei die persönliche Betreuung durch den jeweils verantwortlichen Partner der Kanzlei im Mittelpunkt steht.


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