Weitergabe des Handys während der Autofahrt

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Was darf der Fahrer während der Fahrt mit seinem Handy tun, was ist verboten?

Das OLG Köln (Az.: III-1 RBs 284/14) hatte den folgenden Sachverhalt zu entscheiden:

Eine Autofahrerin hatte ihr eingeschaltetes Mobiltelefon in der Handtasche. Während der Fahrt klingelte dieses und ihr Sohn (Beifahrer) versuchte das Handy in der Handtasche zu finden, um es herauszunehmen. Da er das Handy in der Tasche nicht fand, gab er die gesamte Tasche an seine fahrende Mutter. Während diese die Fahrt fortsetzte, suchte sie in der Tasche das Handy und übergab das Telefon sodann an ihren Sohn. Hierbei schaute sie nicht auf das Display das Telefons. Der Sohn nahm das Gespräch entgegen.

Bloße Ortsveränderung nicht verboten

Während das Amtsgericht darin die „Benutzung eines Mobiltelefons“ gemäß § 23 Abs. 1 a StVO sah (Geldbuße 40,00 €), hob das OLG Köln dieses Urteil auf. Nach Ansicht des OLG Köln war die oben geschilderte Situation lediglich eine „reine Ortsveränderung“, sodass keine Benutzung im Sinne der verkehrsrechtlichen Verordnung vorlag. Diese besagt sinngemäß, dass es dem Fahrzeugführer untersagt ist, ein Mobiltelefon durch Aufnahme oder Halten zu benutzen. Erfasst ist von dieser Norm das Telefonieren während der Fahrt einschließlich „Vor- und Nachbereitungshandlungen“ sowie sämtliche Bedienungsfunktionen. Folgende Handlungen sind darunter eingeschlossen:

  • Wegdrücken eines eingehenden Anrufs
  • Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts
  • Kontrolle ob das Handy ausgeschaltet ist
  • Kontrolle der Uhrzeit am Handy oder Kontrolle ob Nachrichten eingegangen sind
  • Abhören eines Signaltons
  • Handy darf beim Autofahren auch nicht als Navi benutzt werden, wenn es dabei in den Händen gehalten wird

Weitergabe des Handys keine verbotswidrige Nutzung 

Der vorliegende Fall sei daher nicht unter diese Norm zu subsumieren, da die bloße Weitergabe des Geräts kein „erster Schritt zur Kommunikation“ war. Die Fahrerin wollte keinen Kommunikationsvorgang vorbereiten. Dies lässt sich daraus erkennen, dass sie das Mobiltelefon ohne vorheriges Ablesen des Displays weitergegeben hat.

Fazit

Das Handy darf während der Fahrt nicht aufgenommen und benutzt werden. Allerdings zählt die Weitergabe des Telefons an den Beifahrer, ohne dass vorher abgehoben oder auf das Display geschaut wird, als bloße Ortsveränderung eines Gegenstandes im Fahrzeug.


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