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Wenn der Berg ruft

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Mit den FIS-Regeln sicher durch den Wintersport

Zu Fasching und Ostern fahren viele Wintersportbegeisterte in den Skiurlaub. Doch der Schneespaß kann ein jähes Ende finden, wenn auf der Piste ein Unfall passiert. Das Redaktionsteam von anwalt.de gibt Ihnen Tipps, wie Sie unbeschadet die Kurve bis zum Après-Ski schaffen.

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FIS-Regeln

Der Internationale Skiverband (FIS) hat zehn Regeln aufgestellt, wie sich die Skifahrer auf der Piste verhalten sollen. Die FIS-Regeln sind zwar kein Gesetz, aber dennoch allgemeinverbindlich. Auch die deutschen Gerichte nehmen bei der Beurteilung von Skiunfällen auf sie Bezug, insbesondere wenn es um die Frage des Mitverschuldens, also um die Haftungsquote geht. Diese Regeln müssen nicht nur Skifahrer beachten, sondern auch Snowboarder (LG Traunstein, Az.: 3 O 50/94). Sie gelten ebenso für den Fall, dass ein Skifahrer mit einem Zuschauer kollidiert oder wenn auf der Skipiste Schlitten gefahren wird und es zu einem Unfall kommt (AG St. Blasen, Az.: C 103/97).

Kontrollierte Fahrweise

Die FIS-Regeln Nr. 1 - 3 schreiben Skifahrern eine kontrollierte, vorausschauende und aufmerksame Fahrweise vor. Sie dürfen andere mit ihrem Fahrstil nicht gefährden. Die zulässige Geschwindigkeit orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Witterung, Schneeverhältnisse, Personenaufkommen) und dem fahrerischen Können. Demnach müssen Anfänger darauf achten, dass sie ihre Skier kontrollieren können. Sie müssen sogar einen „Notsturz“ durchführen, wenn sie einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrer anders nicht verhindern können, Warnrufe alleine genügen nicht. (OLG Hamm, Az.: 13 U 71/93)

Vorsicht Snowboarder

Kommt es auf einer Pistenkreuzung zu einem Unfall zwischen Skifahrer und Snowboarder und lässt sich die Schuldfrage nicht klären, muss der Snowboarder 60 % der Haftung übernehmen, weil das Board schwieriger zu lenken ist. Da bei jedem zweiten Schwung ein toter Winkel entsteht, erhöht sich die Gefährdung für andere Wintersportler (LG Bonn, Az.: 1 O 484/04).

Überholmanöver

Eine Verhaltensregel für das Überholmanöver gibt FIS-Regel Nr. 4: Danach darf auf der Piste zwar sowohl von oben und unten als auch von links oder rechts überholt werden. Allerdings muss man dem überholten Fahrer genug Raum für alle seine Bewegungen geben. Der Überholende muss auch mit plötzlichen Richtungswechseln des Vorausfahrenden rechnen (OLG Brandenburg, Az.: 6 U 64/05).

Auf der Piste stehen

Ski- und Snowboardfahrer sollten es vermeiden, an engen und unübersichtlichen Pistenabschnitten Halt zu machen. Gestürzte Fahrer müssen diese gefährlichen Stellen so schnell wie möglich freimachen, bestimmt FIS-Regel Nr. 6. Bleibt man aber z.B. vor einem Steilhang stehen, um über den Pistenverlauf einen Überblick zu bekommen und wird man von einem nachfolgenden Skifahrer überfahren, trägt der andere Skifahrer die Schuld, weil er auf Sicht fahren und Hindernissen ausweichen muss (OLG Dresden, Az.: 7 U 1994/03).Weitere Informationen zum Thema Haftung bei einem Skiunfall, z.B. wann der Skilift- oder Pistenbetreiber haftet oder welche Versicherung für die Unfallfolgen aufkommt, geben Ihnen umfassend und vertrauensvoll unsere Experten im persönlichen Gespräch, telefonisch oder in der Onlineberatung.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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