Wenn die Liebe einschläft...

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Familienrechtliche Auseinandersetzungen werden ähnlich heftig und gleichermaßen emotional geführt, wie im zivilrechtlichen Bereich beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Das Familienrecht erstreckt sich aber nicht - wie vielfach angenommen wird - auf ein mögliches Ehescheidungsverfahren, sondern regelt u.a. auch das Statusrecht (Namensrecht, Abstammung, Adoption), das Sorge-und Umgangsrecht im Hinblick auf Kinder, Elterngeschäfte zugunsten/zulasten ihrer Kinder, die ganze Bandbreite des Unterhaltsrechts (Kindesunterhalt für Minderjährige und Volljährige, Verwandtenunterhalt, Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt), Versorgungsausgleichsansprüche aus Rentenanwartschaften während der Ehezeit, Ansprüche zu Ehewohnung und Hausrat, das gesamte Güterrecht (Schwerpunkt : Zugewinnausgleich), die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten außerhalb des Güterrechts, nichteheliche Lebensgemeinschaften, eingetragene Lebenspartnerschaften, die Vertragsgestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Trennungsvereinbarungen, Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht mit familienrechtlicher Wirkung, das internationale Familienrecht sowie die steuerrechtlichen und sozialrechtlichen  Bezüge  von familienrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Jeder hat sicher schon mal ein Ehescheidungsverfahren im Bekannten-und Verwandtenkreis mittelbar miterlebt. Gewarnt werden muss allerdings davor, in dieser Beobachtungsstellung gewonnenes "juristisches Halbwissen" auf andere eheliche Auseinandersetzungen anwenden zu wollen. Jede Familie hat grundsätzlich ihr eigenes "Netzwerk" aus spezifischen Ausgangspunkten und speziellen Ansprüchen. Jedem Beratungsbedürftigen kann deshalb nur dringend empfohlen werden,  sich einer Fachanwältin/einem Fachanwalt für Familienrecht anzuvertrauen - undzwar nicht erst, wenn ein Scheidungsverfahren unmittelbar bevorsteht, sondern bereits im Vorfeld. 

Bereits nach einer vollzogenen Trennung von Tisch und Bett (meistens in umgekehrter Reihenfolge) können Ansprüche z.B. auf Unterhalt, auf Hausrat, auf Nutzungsentschädigung bei Alleinnutzung der gemeinsamen Immobilie bestehen und durchgesetzt werden. Meistens ist in dieser Krisensituation auch der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch sinnvoll.

Selbst wenn Sie erst vor einer Eheschließung stehen oder bereits einige Ehejahre hinter sich haben und eigentlich keinen Anlass für eine Krisenvorsorge sehen, kann sich der Abschluss eines Ehevertrages  als günstig erweisen.

Guter Rat muss auch nicht zwangsläufig teuer sein. Für eine Erstberatung fallen für eine natürliche Person lediglich max.190,00 € netto zzgl.MWSt. an; Rechtsschutz-Versicherungen kommen - je nach individuellem Vertragsabschluss - für eine familienrechtliche Beratung auf. Sozial bedürftigen Personen stehen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratungshilfe sowie in Gerichtsverfahren die der Verfahrenskostenhilfe aus der Staatskasse zur Verfügung.





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