Wenn Geschwister das Erbe verschwinden lassen – was Sie tun können

  • 3 Minuten Lesezeit

Plötzlich ist das Erbe weg?

Es ist ein Gefühl, das viele kennen: Ein Elternteil verstirbt – und auf einmal fehlt Geld auf den Konten, Versicherungen wurden aufgelöst, Wertsachen sind verschwunden. In vielen Fällen wird schnell ein Verdacht laut: Hat mein Bruder oder meine Schwester das Erbe beiseite geschafft?

Gerade wenn ein Geschwisterteil bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen über Kontovollmachten verfügte oder engen Zugriff auf Vermögenswerte hatte, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Doch was viele nicht wissen: Sie haben als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter konkrete Rechte, Auskunft zu verlangen – und ggf. Ansprüche durchzusetzen.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • Welche typischen Warnzeichen es gibt,

  • Welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zustehen,

  • Wie Sie Beweise sichern können,

  • Und was Sie jetzt konkret tun sollten.


Typische Anzeichen für verschwundenes Erbe

Häufige Hinweise auf eine unrechtmäßige Vermögensverschiebung:

  • Konto leer: Das Konto des Verstorbenen war zum Todeszeitpunkt fast aufgebraucht – obwohl regelmäßige Einkünfte vorhanden waren.

  • Bargeldabhebungen: Hohe Abhebungen in den letzten Wochen oder Monaten vor dem Tod.

  • Schenkungen kurz vor dem Tod: Geldgeschenke, Übertragungen oder Grundbuchänderungen.

  • Versicherungen fehlen: Lebensversicherungen wurden gekündigt oder auf Dritte übertragen.

  • Unklare Vollmachten: Ein Angehöriger hatte Generalvollmacht und nutzte sie umfangreich.


Ihre Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Vermögen beiseite geschafft wurde, können Sie Auskunft und ggf. Herausgabe verlangen.

1. Auskunftsanspruch gegenüber Miterben (§ 2057 BGB)

Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, was der andere Erbe vom Erblasser erhalten hat – sei es durch Schenkung oder Kontoverfügung.

2. Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB)

Wenn Sie enterbt wurden, aber pflichtteilsberechtigt sind (z. B. als Kind oder Ehegatte), können Sie trotzdem einen Ausgleich für Schenkungen des Erblassers in den letzten 10 Jahren fordern.

3. Herausgabeanspruch (§ 2018 BGB)

Wenn jemand nach dem Tod etwas aus dem Nachlass unrechtmäßig an sich genommen hat, können Sie die Herausgabe verlangen.

4. Auskunft bei Banken und Versicherungen

Sie können bei Kreditinstituten, Versicherungen und Vermögensverwaltern Informationen zum Bestand und zur Entwicklung der Konten erhalten – etwa durch einen Nachlasspfleger oder im Rahmen einer Stufenklage.

Beweise sichern – bevor es zu spät ist

In vielen Fällen fehlen konkrete Nachweise – doch oft lassen sich durch einfache Maßnahmen wichtige Spuren sichern:

  • Fordern Sie Kontoauszüge der letzten zehn Jahre vom Erblasserkonto an.

  • Lassen Sie sich Verträge und Versicherungsunterlagen zeigen.

  • Notieren Sie alle Informationen und Aussagen anderer Angehöriger.

  • Fertigen Sie Screenshots und Kopien von relevanten Unterlagen an.

  • Falls möglich: Sichern Sie E-Mail-Kommunikation oder Schriftwechsel mit Banken.


Checkliste: Was Sie vor dem Anwaltstermin sammeln sollten

✅ Kontoauszüge und Bankunterlagen
✅ Versicherungsverträge und Nachweise über Auflösungen
✅ Hinweise auf Schenkungen oder Übertragungen (z. B. Notarurkunden)
✅ Informationen zu Vollmachten (z. B. Bankvollmacht, Generalvollmacht)
✅ Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
✅ Schriftliche Kommunikation mit anderen Erben
✅ Fristen notieren: Wann wurde das Testament eröffnet? Wann kam es zur Auszahlung?


Keine Zeit verlieren – Fristen beachten

Viele Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren – beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und dem Problem erfahren haben. Es gilt also: Schnell handeln – besonders, wenn der Nachlass bereits verteilt wurde.


Kostenloses Erstgespräch – Ihre Möglichkeiten prüfen lassen

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Geschwisterteil Geld oder Vermögen verschwinden ließ, sollten Sie nicht zögern. In einem kostenlosen 5-minütigen Erstgespräch prüfen wir, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt, welche Ansprüche bestehen und wie Beweise gesichert werden können.

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