Enterbung - Wie kann man den Pflichtteil verhindern?

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Die Enterbung, also die bewusste Ausschließung eines gesetzlichen Erben von der Erbfolge, ist ein komplexes rechtliches Thema. Insbesondere im Kontext des Pflichtteilsanspruchs, der gesetzlich vorgesehen ist, können Enterbungsstrategien von großer Bedeutung sein. In diesem Artikel werden verschiedene rechtliche Ansätze beleuchtet, die dazu dienen können, den Pflichtteilsanspruch zu verhindern.

Testamentarische Enterbung:

Die wohl bekannteste Methode, um einen Pflichtteilsanspruch zu verhindern, ist die testamentarische Enterbung. Hierbei wird der enterbte Erbe ausdrücklich im Testament von der Erbfolge ausgeschlossen. Es ist wichtig, dass die Formvorschriften für Testamente beachtet werden, um die Wirksamkeit sicherzustellen. Ein solches Testament sollte klar und eindeutig formuliert sein, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Gesetzliche Enterbungsgründe:

Das Gesetz sieht bestimmte Gründe vor, die zur Enterbung führen können. Dazu gehören beispielsweise schwere Straftaten gegen den Erblasser, die Verletzung von Unterhaltspflichten oder die vorsätzliche Tötung des Erblassers. Wenn einer dieser gesetzlichen Enterbungsgründe vorliegt, kann dies dazu führen, dass der betroffene Erbe seinen Pflichtteilsanspruch verliert.

Verzicht auf den Pflichtteil:

Ein potenzieller Erbe kann freiwillig auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichten. Dies muss jedoch in einer notariell beglaubigten Vereinbarung erfolgen, um rechtsgültig zu sein. Der Verzicht sollte wohlüberlegt sein, da er in der Regel unwiderruflich ist.

Schenkungen zu Lebzeiten:

Der Erblasser kann Vermögen zu Lebzeiten verschenken, um den Nachlass zu reduzieren und somit den Pflichtteilsanspruch zu mindern. Hierbei ist zu beachten, dass Schenkungen unter Umständen zurückgefordert werden können, wenn sie als Pflichtteilsumgehung gewertet werden.

Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen:

In Unternehmen können gesellschaftsrechtliche Gestaltungen dazu genutzt werden, den Pflichtteilsanspruch zu minimieren. Dies kann beispielsweise durch die Umwandlung von Vermögen in Unternehmensanteile erfolgen.

Fazit:

Die Verhinderung des Pflichtteilsanspruchs durch Enterbung erfordert eine sorgfältige rechtliche Planung. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um die individuell besten Strategien zu entwickeln und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Enterbungsmaßnahmen sollten stets im Einklang mit geltendem Recht und unter Beachtung ethischer Grundsätze erfolgen.

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