Enterbung und Pflichtteil im Deutschen Erbrecht – Eine umfassende Betrachtung

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Das deutsche Erbrecht ermöglicht es, durch letztwillige Verfügungen wie Testament oder Erbvertrag eine Person gezielt von der Erbfolge auszuschließen – dies nennt man Enterbung. Dieser Ausschluss bedeutet, dass der Enterbte nicht automatisch Teil der Erbengemeinschaft ist und somit keinen direkten Anspruch auf den Nachlass hat.

Was bedeutet Enterben?

Die Enterbung ist eine bewusste Entscheidung des Erblassers, jemanden vom Erbe auszuschließen. Unabhängig davon bleibt im deutschen Erbrecht der Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil bestehen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs und soll sicherstellen, dass nahe Angehörige nicht gänzlich leer ausgehen. Der Pflichtteil muss jedoch aktiv geltend gemacht werden.

Berliner Testament und dessen Auswirkungen

Das Berliner Testament ist eine spezielle Form, die oft von Ehepartnern genutzt wird. Hier setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein, während die Kinder erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils erben. Dies hat Auswirkungen auf die Erbfolge der Kinder – zunächst erben sie nichts, behalten aber ihren Anspruch auf den Pflichtteil.

Das Berliner Testament kann auch Klauseln enthalten, die eine vollständige Enterbung der Kinder nach dem Tod des zweiten Elternteils vorsehen. In solchen Fällen bleibt den Kindern nur der Anspruch auf ihren Pflichtteil.

Enterbung wegen grobem Undank

Die Enterbung wegen grobem Undank ist eine spezifische Situation im deutschen Erbrecht. Sie liegt vor, wenn der Erbe sich in einer Weise verhält, die eine schwere Verletzung der moralischen Pflichten gegenüber dem Erblasser darstellt. Hierbei muss im Testament oder Erbvertrag klar und deutlich angegeben werden, dass der Grund für die Enterbung der grobe Undank ist.

Pflichtteil – Ein Mindestanspruch

Auch wenn nahe Angehörige enterbt werden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss aktiv geltend gemacht werden. Die Berechnung erfolgt anhand des Wertes des gesamten Nachlasses und des gesetzlichen Erbteils.

Vollständige Enterbung ohne Pflichtteil

Eine vollständige Enterbung ohne Pflichtteil ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Ein schwerwiegender Grund, wie etwa schweres Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser, muss im Testament oder Erbvertrag festgehalten werden. Die Beweislast für die Gründe der vollständigen Enterbung liegt beim Erblasser.

Fazit

Das Thema Enterben und Pflichtteil im deutschen Erbrecht ist vielschichtig. Von der grundlegenden Definition des Enterbens bis zu spezifischen Szenarien wie dem Berliner Testament und der Enterbung wegen grobem Undank gibt es viele Aspekte zu berücksichtigen. Fachkundige Beratung ist in diesen Angelegenheiten unerlässlich, um eine rechtlich fundierte und gerechte Regelung zu gewährleisten.


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