Trennungskriminalität – wenn Kinder zur Waffe werden!

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Nicht selten werden die gemeinsamen Kinder nach der Trennung der Eltern von einem Elternteil instrumentalisiert, um weiterhin Macht über den Ex-Partner auszuüben und sich an diesem zu „rächen“. Häufig fallen dabei Sätze wie „Ich mach‘ dich fertig. Ich nehme dir die Kinder.“

Dabei spielt es in der Regel überhaupt keine Rolle, von wem die Trennung letztlich vollzogen wurde, es geht ausschließlich um den Kontrollverlust, weil der Ex-Partner nicht mehr wie gewohnt für Machtspiele zur Verfügung steht.

Fast immer gab es während der Partnerschaft bereits psychische – und oft auch physische – Gewalt. Und diese Gewalt wird nach der Trennung über die Kinder weiter aufrechterhalten, nämlich in Form von so genannter „Trennungskriminalität“. Lügen, Verleumdungen und falsche eidesstattliche Versicherungen sollen dann den Ausgang der familienrechtlichen Verfahren manipulieren.

Umgangskontakte werden mit fadenscheinigen Ausreden verhindert, immer wieder werden neue Verfahren zur Regelung des Umgangs initiiert. Dies in dem Bestreben, den Kontaktausfall so lange zu ziehen, bis die Kinder und der andere Elternteil sich irgendwann seit Monaten nicht mehr gesehen haben. Der manipulierende Elternteil sieht nicht, was die Verunglimpfungen, die er über den anderen Elternteil sagt, mit den Kindern machen. Er versteht nicht, dass ein Kind sich durch beide Elternteile definiert.

Das chronisch arbeitsüberlastete System der Familiengerichte und der Jugendämter ist trotz der grundsätzlich großartigen Arbeit, die dort geleistet wird, nicht in der Lage, die Kinder vor diesen zerstörerischen Machenschaften zu schützen. So wird von den Familiengerichten und den Jugendämtern in einer solchen Situation „kooperative Elternschaft“ von beiden Eltern erwartet. Es muss ja schließlich irgendwie weitergehen. Hinweise auf das schädigende Verhalten und die umfangreichen Manipulationen des Ex-Partners können in der Regel vom Familienrechtssystem nicht erkannt werden. Dafür ist einfach nicht ausreichend Zeit vorhanden.

Es kommt im Folgenden zu einer Umkehrung in der Bewertung: Das Manipulationsopfer wird zum „Täter“ erklärt, weil die berechtigten Vorwürfe gegenüber dem anderen Elternteil schnell als Verweigerungshaltung interpretiert werden. Nahezu jeder Versuch, sich vor den Angriffen des anderen Elternteils zu schützen, wird als Unfähigkeit bewertet, die Paarebene von der Elternebene zu trennen. Die nachvollziehbarerweise emotional vorgetragenen Bedenken und Vorbehalte gegenüber dem anderen Elternteil zeigen dann für die Beteiligten eine bindungsintolerante Haltung und sind damit per se geeignet, das Kindeswohl zu schädigen.

Durch „Trennungskriminalität“ betroffene Eltern fühlen sich während der Gespräche beim Jugendamt und der Verhandlung vor Gericht oft wie in einer Zwangsjacke „abgeführt“. Am liebsten würden sie schreien: „Ich bin doch nicht die Person, die verrückt ist. Es ist doch mein Ex-Partner, der hemmungslos lügt!“ Diese Qual, das Richtige zu tun, ohne zu wissen, was das jetzt eigentlich genau sein soll, bringt diese Eltern oftmals an den Rand der Verzweiflung.

Dieser Albtraum muss möglichst schnellstens ein Ende finden – und zwar in erster Linie für die Kinder!

Wirkungsvolle rechtsstaatliche Beschwerdemöglichkeiten gibt es so gut wie keine. Dienst- oder Fachaufsichtsbeschwerden sowie Befangenheitsanträge bleiben fast immer erfolglos. Es ist auch nicht die „Schuld“ des Familienrechtssystems – dieses arbeitet so gut, wie es eben geht. Es liegt an dem schier unerschöpflichen Repertoire und der „trennungskriminellen“ Energie des manipulierenden Elternteils.

Der einzig erfolgversprechende Weg ist, gemeinsam mit einem Anwalt zu erarbeiten, was möglich ist, dabei akzeptieren, was tatsächlich nicht zu ändern ist, sich strategisch komplett neu zu positionieren und in mühevoller, kleinteiliger und engagierter Arbeit dafür zu kämpfen, dass Jugendamt und Gericht erkennen, wann der manipulierende Elternteil sein wahres Gesicht zeigt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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