Versicherungsrecht: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.

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Erhöhungen von Krankenversicherungsbeiträgen unwirksam – Rückforderungen von mehreren tausend Euro möglich

Bisher haben die Versicherungsnehmer die Erhöhung in der privaten Krankenkasse klaglos hingenommen. Dies könnte sich in nächster Zeit in einer Vielzahl von Fällen ändern. Beitragserhöhungen sind unter anderem nur dann als ordnungsgemäß zu betrachten, wenn ein unabhängiger Treuhänder seine Zustimmung erteilt hat.

Das Erfordernis der Unabhängigkeit soll sicherstellen, dass der Treuhänder die Interessen der Versichertengemeinschaft übernimmt und berücksichtigt und gegenüber den Versicherungsunternehmen auch durchsetzt.

Dies scheint natürlich dann fraglich, wenn die Versicherungsunternehmen den Treuhänder für seine Arbeit bezahlen. Eine Alimentierung des Treuhänders durch die Versicherungsunternehmen ist grundsätzlich legitim, kann aber dann für die Versicherungsunternehmen zum Problem werden, wenn der Treuhänder einen Großteil seines Einkommens aus der Tätigkeit für die Versicherungsunternehmen bezieht oder in sonstiger Weise zusätzlich noch mit dem Versicherungsunternehmen verbunden ist. 

So entschied das AG Potsdam, 29 C 122/16, 18.10.2016, bestätigt durch das LG Potsdam, 6 S 80/16. Das Verfahren ist nunmehr beim Bundesgerichtshof anhängig. Es wird jedoch erwartet, dass der Bundesgerichtshof diese Entscheidung bestätigt. Der Bundesgerichtshof hat bereits an anderer Stelle im Versicherungsrecht ausgesprochen, dass ein Treuhänder unabhängig sein muss. Ist der dies nicht, sind entsprechende Erhöhungen unwirksam.

Nach einer älteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist die Prüfung des Tatbestandsmerkmals der „Unabhängigkeit des Treuhänders“ wenigstens den Zivilgerichten nicht entzogen.

Beim Privatkrankenversicherer der AXA wurde von oben genannten Gerichten davon ausgegangen, dass eine Unabhängigkeit des Treuhänders zu verneinen ist.

Dies bedeutet:

·Der Kunde erhält rückwirkend die Beitragserhöhungen zurück (bis zu zehn Jahren).

·Der Kunde erhält zusätzlich die Zinsen, die das Unternehmen mit diesen Beträgen erwirtschaftet hat.

Branchenkenner gehen davon aus, dass dieses Problem nahezu alle privaten Krankenversicherungsunternehmen betreffen könnte.

Sofern Sie bei einer privaten Krankenversicherung in den letzten Jahren Erhöhungen erhalten haben, empfehlen wir Ihnen, bei einem Spezialisten oder Fachanwalt für Versicherungsrecht ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Die Kanzlei Dawood übernimmt eine erste Einschätzung ihrer Ansprüche kostenlos bundesweit. 

Gerne holen wir für Sie auch kostenlos eine Deckungszusage ihrer Rechtsschutzversicherung ein.


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