Wesaveyourcopyright vertritt nun auch die reFX Audio Software Inc. wegen Nexus 2

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Der Softwarehersteller reFX Audio Software Inc. vertreibt die Synthesizer-Software Nexus 2, welche eine Soundqualität liefert, die selbst von der High-End-Hardware nicht übertroffen wird. Nexus 2 kostet mit allen Modulen über EUR 2.300,00 und erfreut sich daher großer Beliebtheit bei Filesharern. Aus diesem Grund lässt die Rechteinhaberin das illegale Verbreiten ihres Produktes in Internettauschbörsen durch Abmahnungen verfolgen.

Wie üblich fordern die Anwälte einen pauschalen Schadensersatz von EUR 3.000,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Was ist zu tun?

  • Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust. Die hierbei meist gemachten Fehler lassen sich nicht mehr korrigieren.
  • Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für Urheberrecht und können prüfen, ob die Abmahnung und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir haben Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen.
  • Wir erstellen für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis und argumentieren in Ihrem speziellen Fall, warum der Anschlussinhaber eventuell weder als Täter noch als Störer haftet
  • Schadensersatz vor Gericht einklagen, ohne, dass der Abgemahnt sich verteidigen kann. § 97a II UrhG ist bei Filesharingfällen nach herrschender Rechtsprechung nicht anwendbar.

Bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer ist das telefonische Erstgespräch kostenlos.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

  • Hochspezialisiert
  • Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen, davon 3.500 von Waldorf Frommer
  • Bundesweite Hilfe
  • Faire Pauschalpreise

Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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