Wettbewerbsrechtliche sowie markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der BVB Merchandising GmbH

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Aktuell werden erneut marken- sowie wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen verschickt.

Gegenstand der Abmahnungen sind Verkäufe von Buttons oder Armbändern über die Internetverkaufsplattform eBay. Den Abgemahnten wird zum Vorwurf gemacht, ungenehmigterweise das Markenlogo des BVB verwendet, sowie eine unlautere Rufausbeutung begangen zu haben. Neben Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie Anwaltskosten in beträchtlicher Höhe gefordert.

Die Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Auch sollten Sie nicht ohne anwaltliche Beratung die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine Unterlassungserklärung aus dem Internet unterzeichnen und abgeben. Es drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeit zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können. Oftmals sind die vorformulierten Unterlassungserklärungen deutlich zu weit formuliert und heruntergeladene Erklärungen aus dem Internet haben sicherlich nichts mit dem konkreten Fall zu tun und sollten daher grundsätzlich nicht abgegeben werden.

Generell ist beim Verkauf von unlizenzierten Fanartikeln Vorsicht geboten. Es besteht akute Abmahngefahr. Sind Sie unsicher, ob Sie abmahngefährdet sind oder welche rechtlichen Vorgaben Sie beim Verkauf zu beachten haben? Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten? So sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung.

 


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