WHISTLEBLOWING! FÜR UNTERNEHMEN UND ARBEITNEHMER

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Ab dem 15. Juli dieses Jahres tritt dieses Gesetz auch in Italien für große Unternehmen in Kraft, während für Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern die Verpflichtung am 17. Dezember 2023 in Kraft tritt.

Doch was bedeutet das konkret?  Alle - Unternehmer und Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer - sind aufgefordert, mitzuwirken, um Gesetzesverstöße am Arbeitsplatz und in den Betrieben zu melden und so entgegenzuwirken.

Und wie? Jedes Unternehmen muss ein digitales Instrument einrichten, um diese Meldungen zu ermöglichen und die anderen vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen umzusetzen, damit es ordnungsgemäß funktionieren kann. Die Meldungen können an eine dem Unternehmen nahestehende, aber vom Arbeitgeber unabhängige Person, an die Anac (Nationale Antikorruptionsbehörde) oder auch an die Öffentlichkeit gerichtet werden.  

In Anbetracht des Gemeinwohls haben Whistleblower Anspruch auf Vertraulichkeit ihrer Identität, müssen geschützt werden und dürfen unter keinen Umständen vom Arbeitgeber sanktioniert werden, auch nicht durch Vergeltungshandlungen. Im Gegenteil, die Personen, Kollegen, Verwandten oder Bekannten, die ihnen bei der Meldung helfen, müssen ebenfalls geschützt werden.

Dies gilt für alle Arten von Fehlverhalten: z. B. Korruption, sexuelle Belästigung, Steuervergehen, Geldwäsche.


Es geht also um neue Regeln zur Förderung einer weit verbreiteten Legalität im Wirtschafts- und Unternehmensbereich, ein weiteres Instrument, an dem wir alle mitarbeiten können und müssen. Nicht nur, um uns selbst zu schützen, wenn wir von rechtswidrigen Handlungen betroffen sind, sondern auch, um die Welt, in der wir leben und arbeiten, ein wenig zu verbessern.

Wenn Sie also mehr Informationen wünschen, egal ob Sie Unternehmer oder Arbeitnehmer sind, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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