Widerruf Autokredit – Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der VW Bank ermöglicht Rückabwicklung

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Möglichkeit zur Rückgabe des Pkw ohne Nutzungsentschädigung – bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung 

Am 21. 04. 2017 berichtete Stiftung Warentest unter dem Titel „VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer“ über die Chance für Autokäufer, sich gegen Rückgabe des Fahrzeugs von dem Autokredit zu lösen. Die Wahrnehmung des Widerrufsrechts ist insbesondere deshalb lukrativ, da bei Verträgen ab dem 13.06.2014 die Möglichkeit besteht, dass Kunden ihr Fahrzeug ohne Bezahlung eines Wertersatzes oder einer Nutzungsentschädigung zurückgeben können.

Alle Käufer eines PKW betroffen – Nicht nur „Diesel-Gate“ Pkws

Der Widerruf eines Autokreditvertrages ist natürlich insbesondere für Käufer eines vom Diesel-Skandal betroffenen Pkw interessant und ein weitaus einfacherer Weg, sich von diesem Fahrzeug zu lösen, als bei einem Verfahren wegen der Fehlerhaftigkeit des Fahrzeugs. Das Widerrufsrecht steht aber grundsätzlich allen Kunden zu, die ein Fahrzeug finanziert bzw. geleast haben. Dieses besteht unabhängig davon, ob das finanzierte Fahrzeug ein von der Abschaltautomatik betroffener VW, Seat, Skoda, Audi oder Porsche ist. Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher zu, der bei seiner Fahrzeugfinanzierung (Kredit/Leasing) fehlerhaft belehrt wurde.

Damit ist das ggfls. bestehende Recht zum Widerruf des Finanzierungsvertrages auch für Käufer interessant, deren Pkw von einem drohenden Diesel-Fahrverbot in Großstätten betroffen sind.

Widerrufsfolgen – Rückabwicklung ohne Wert- oder Nutzungsersatz zu leisten

Sollte der Verbraucher (Pkw-Käufer) nicht ordnungsgemäß, entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über sein Widerrufsrecht belehrt worden sein, steht ihm das Widerrufsrecht zeitlich unbeschränkt zu und nicht nur innerhalb der sonst üblichen 14 Tages Frist.

Mit dem wirksamen Rückruf wird der Vertrag in sein sogenanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt, was zur Folge hat, dass der Verbraucher sämtliche gezahlten Raten, Gebühren und Zinsen zurückerhält und künftig das Darlehen auch nicht mehr bedienen muss. Besonders lukrativ ist die Ausübung des Widerrufsrechts für Autokredite, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden, da hier auch nicht der sonst übliche Nutzungs- und/oder Entschädigungsersatz zu zahlen ist. Die Stiftung Warentest führte diesbezüglich am 21.04.2017 aus: „Mit anderen Worten: Wenn die Bank ihre Kunden unzureichend über Rechte und Pflichten informiert, fahren die Kunden mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft günstigen Konditionen. Sie bekommen im Widerrufsfall ihre Zahlungen an die Bank zurück und können das gebrauchte Auto ohne weiteres zurückgeben.“ Dies bedeutet für die Verbraucher, dass sie sich von ihrem Autokredit lösen können und das Fahrzeug über die gesamte Zeit seit dem Kauf kostenfrei gefahren sind.

Fazit:

Wir gehen daher davon aus, dass betroffene Kunden und Verbraucher erfolgreich vertragliche Rückabwicklungsansprüche bei einem wirksamen Widerruf des Kredit- oder Leasingvertrages gegenüber den betroffenen Banken bzw. Leasinggesellschaften geltend machen können. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erhalten Kunden neben der Anzahlung zugleich auch die monatlichen Raten zurück. Bei Autokrediten, die ab dem 13.06.2014 neu abgeschlossen wurden, muss der Verbraucher bei fehlerhafter Belehrung noch nicht einmal Nutzungsentschädigung bzw. Wertersatz für die gefahrenen Kilometer bzw. Schäden aufkommen.

Sollten Sie in der Vergangenheit einen Pkw durch ein Darlehen finanziert bzw. geleast haben, raten wir zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage (unter http://rae-bogdanow.de/online-anfrage) zusenden, bzw. den Fragebogen „Widerruf – Autokredit“ ausfüllen (erhältlich unter: http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Widerruf-Autokredit.pdf) und uns per Telefax/Email zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Daneben können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren.

Bei Fragen zu den Ihnen zustehenden Möglichkeiten sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als zivil- und bankrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.

Gerne sind wir bereit, die Finanzierungsbedingungen und Widerrufsbelehrungen von folgenden Banken zu prüfen:

  • Porsche Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • SEAT Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank
  • Alfa Romeo Bank
  • Audi-Bank
  • Jaguar Bank
  • Lancia Bank
  • Land Rover Bank
  • Maserati Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MKG Bank (Mitsubishi)
  • Nissan Bank
  • Opel Bank
  • Peugeot Bank
  • Auto Europa Bank
  • BMW Bank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank


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