Widerruf Ihres Kreditvertrags bei der BW Bank ohne Vorfälligkeitsentschädigung

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Möchten Sie Ihr Darlehen bei der BW Bank kündigen weil sie an einen Altvertrag mit hohen Zinsen gebunden sind? Ein Weg, aus dem Kreditvertrag mit der BW Bank rauszukommen oder dessen Zinsen einvernehmlich zu senken, steht für viele Kreditnehmer, die zu privaten Zwecken handelten, offen. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung von Kreditverträgen an.

Fehler zahlreicher Banken stellen sich als großer Vorteil für Verbraucher heraus

Wenn Darlehensnehmer ihre Kredite vorzeitig kündigen wollen, lautet bei vielen Kunden verschiedener Banken das Problem gleich: Die meisten Kreditinstitute lassen sich den Ausstieg des Kunden vor Fälligkeit teuer bezahlen mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Da diese bis zu mehreren Zehntausend Euro betragen kann, ist der Abschreckeffekt groß.

Um diese hohe Summe an Kompensationszahlung zu vermeiden, können zahlreiche private Kreditnehmer Fehler der Banken ausnutzen, die diese bei Vertragsschluss in den Widerrufsbelehrungen machten. Seit 2002 müssen die Geldhäuser ihre Kunden bei Abschluss eines Kreditvertrags anhand bestimmter Informationspflichten über ihr Widerrufsrecht schriftlich belehren. Doch obwohl Banken sich an vorgegebenen Musterbelehrungen orientieren konnten, unterliefen nahezu allen Banken in Deutschland, wie auch der BW Bank, Fehler bei der Belehrung. Die für Bankkunden der BW zuerst nachteilige ungenügende Belehrung ist allerdings heute ein wahrer Traum: Bei unzureichender Belehrung läuft die Frist zur Erklärung des Darlehens nicht. Kredite der BW Bank, die vor Jahren aufgenommen wurden, können heute noch widerrufen werden.

Der entscheidende Vorteil des Widerrufs gegenüber einer Kündigung ist, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht anfällt. Dadurch kann eine Menge Geld gespart werden.

Ausstiegsoption durch den „Widerrufsjoker” soll 2016 abgeschafft werden

Leider ist dieser relativ unkomplizierte Weg aus dem Altdarlehen bei der BW Bank voraussichtlich nur noch wenige Monate begehbar. Die Finanzinstitute stehen den zahlreichen Widerrufen aufgrund ihrer fehlerhaften Belehrungen kritisch gegenüber. Daher begrüßen sie die geplante Gesetzesänderung, die der Situation Einhalt gebieten soll. Nach einem Vorschlag der Bundesregierung soll die Gesetzesänderung bewirken, dass im Juni 2016 der letzte Zeitpunkt ist, die Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 zu widerrufen. Betroffenen Bankkunden der BW Bank bleiben somit noch ungefähr acht Monate.

Baden-Württembergische Bank belehrte Kunden mit irreführenden Hinweisen zu nicht geschuldeten Zinsen und Entgelten

Wer ein Immobiliendarlehen bei der BW Bank um das Jahr 2009 aufgenommen hat, kann möglicherweise einen Hinweis zur „Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen und Entgelten  bei Vertragsausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist“ in der Belehrung finden. Für im Bankrecht versierte Anwälte kann diese Belehrung einen Punkt darstellen, der sich angreifen lässt. Die Formulierung dieser Angabe ist an eine Regelung des BGB angelehnt, die auf Verbraucherdarlehensverträge nicht anwendbar ist. Durch diesen Zusatz in der Belehrung könnte der juristisch nicht vorgebildete Verbraucher fälschlicherweise davon ausgehen, dass er im Falle des Widerrufs neben den Rechtsfolgen wie Rückgewähr der ausstehenden Darlehenssumme und Herausgabe der Nutzungen zusätzlich Zinsen oder Entgelte zu zahlen habe. Die Überschrift dieser Belehrung ist zudem noch durch Fettdruck hervorgehoben. Dem Bankkunden der BW Bank könnte damit der Widerruf unangemessen erschwert werden, da er davon ausgehen könnte, er müsse das Darlehen zurückzahlen, die Nutzungen herausgeben und darüber hinaus noch Zinsen und Entgelte zahlen sowie -wie an anderer Stelle unzutreffend belehrt wird- Wertersatz leisten.

Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet Verbrauchern kostenlose Erstprüfung ihrer Vertragsunterlagen an

Nicht jeder Fehler in einer Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass der Vertrag rechtlich angreifbar ist. Um potentielle Fehler zu finden und deren Erfolgsaussichten einzuschätzen sowie einem eventuellen Widerstand der Bank begegnen zu können, empfiehlt es sich, die Experten im Verbraucherrecht der Kanzlei Werdermann | von Rüden zu Rate zu ziehen. Die langjährig im Bankrecht tätigen Anwälte konnten bereits zahlreichen Mandanten zu einem erfolgreichen Widerruf verhelfen.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  • Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  • Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  • Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  • Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet


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