Widerruf Kfz-Finanzierungsvertrag

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Hat ein Verbraucher einen Darlehensvertrag abgeschlossen, um damit ein KFZ zu finanzieren, dann ist er im Kreditvertrag über sein gesetzliches Widerrufsrecht zu belehren. Die Frist für den Widerruf des Vertrags beträgt zwei Wochen. Diese Frist beginnt allerdings nur dann zu laufen, wenn der Verbraucher auch korrekt über seine Rechte belehrt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, ist ein Widerruf des Vertrags grundsätzlich auch noch Jahre später möglich.

Viele haben Autobesitzer ein gesteigertes Interesse daran die alten Verträge und den gekauften Pkw los zu werden, beispielsweise, weil die Vertragszinsen sehr hoch sind, oder etwa weil der Pkw vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist.

Aktuell hat das LG Berlin mit Urteil vom 05.12.2017, Az.: 4 O 150/16 entschieden, dass der Fahrzeugkäufer alle geleisteten Zahlungen zurück erhält gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Das Gericht stellte fest, dass auch noch eineinhalb Jahre später nach Autokauf der Widerruf möglich ist. Die Widerrufsfrist habe nicht zu laufen begonnen, da dem Kläger als Verbraucher nicht die erforderlichen Pflichtangaben zur Verfügung gestellt worden seien. Zum einen sei der Kläger nicht klar und verständlich über alle Möglichkeiten aufgeklärt worden, den Vertrag durch Kündigung zu beenden. Zum anderen fehle es an ausreichenden Angaben darüber, wie die sog. Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank im Falle einer vorzeitigen Kündigung als Ausgleich für dadurch entgehende Zinsen erhalte, berechnet werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, zeigt aber, dass Verbraucher gute Chancen haben ihr Geld zurück zu erhalten.

Gerne prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten und gebe Ihnen eine realistische Einschätzung, welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bestehen. 


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