Widerruf von Darlehensverträgen – üben Sie Ihr Recht bis zum 21.06.2016 aus!

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Es geht um die Wurst – Zeitablauf für Widerrufmöglichkeit von Darlehensverträgen im Auge behalten

Auch wenn Immobilien inzwischen teuer sind wie nie, ist die Finanzierung von Immobilien aufgrund der derzeitigen Kapitalmarktsituation so billig wie noch nie. Daher kann eine günstige Finanzierung die Immobilienpreise kompensieren.

Wer vor Jahren eine Immobilie gekauft und finanziert hat, ärgert sich heute über seine hohe Zinsbelastung. Es gibt jedoch einen Weg, das Gleichgewicht wiederherzustellen: Widerrufen Sie Ihren Darlehensvertrag!

Dies ist immer dann möglich, wenn die Widerrufbelehrung entweder gar nicht vorhanden oder fehlerhaft ist. Immer dann können Sie auch heute noch den Darlehensvertrag widerrufen. Sie sparen auf diese Art und Weise nicht nur die Vorfälligkeitsentschädigung, sondern erhalten auch zu viel geleistete Zahlungen zurück.

Der Widerrufsjoker macht‘s möglich

Mindestens 70 % der Darlehensverträge, die zwischen dem 01.11.2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden, sind fehlerhaft. Das Gesetz macht den Widerruf möglich. Immer dann, wenn die durch die Banken und Sparkassen verwendeten Belehrungen nicht der gesetzlichen Musterbelehrung entsprechen und nach der Rechtsprechung gegen das Deutlichkeitsgebot verstoßen, kann trotz Fristablaufs der Vertrag widerrufen werden.

Dieses Recht ist ein Verbraucherrecht. Es kann als ewiges Verbraucherrecht auch heute noch ausgeübt werden.

Das ewige Widerrufsrecht wird durch den Gesetzgeber gedeckelt

Am 21. Juni 2016 ist auf jeden Fall der letzte Tag, an dem ein Darlehen aufgrund einer fehlerhaften Widerrufbelehrung widerrufen werden kann. Dies gilt für die Verträge, die zwischen dem 01.11.2002 und Juli 2010 abgeschlossen wurden.

Damit erlischt nicht nur die Möglichkeit des Verbrauchers, für die Zukunft Zinsen zu sparen, sondern auch die Chance, eine Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen einer Umfinanzierung zu vermeiden.

Bringt mir der Widerruf etwas?

Der Widerruf bringt immer dann etwas, wenn Sie umschulden und die extrem niedrigen Zinsen nutzen können, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Darüber hinaus ist es so, dass Sie mit dem Widerruf Ihren Darlehensvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis verwandeln und in den Genuss der günstigen Folgen einer Rückabwicklung kommen. Dies ändert der Gesetzgeber leider ab dem 21. Juni 2016.

Habe ich ein Risiko?

Diese Frage erübrigt sich, wenn Sie die Vorteile des Widerrufs bedenken. Sie sollten selbstverständlich einen Fachanwalt einschalten und diesem den Widerruf überlassen, damit eine schnelle und professionelle Bearbeitung möglich ist.

Also nutzen Sie Ihr Recht! Bald ist Schluss! 

Hinweis: Finanztest von der Stiftung Warentest empfiehlt ausdrücklich bei Widerruf von Immobiliendarlehen die Anwaltskanzlei Bontschev als spezialisierte Kanzlei. Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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