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Widerruf von Kreditverträgen: Jetzt handeln – Frist bis zum 21.06.2016!

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Der Widerruf eines Darlehensvertrages kann – das ist bekannt – dieser Tage große Vorteile für den Darlehensnehmer mit sich bringen: Gerade bei Verträgen aus den Jahren 2002-2010 nahmen die Banken deutlich höhere Zinsen für ein Darlehen als heute. Wer nun widerruft, hat die Chance, einen neuen Vertrag zu den günstigen aktuellen Zinskonditionen zu erhalten und sich so einen Zinsvorteil zu verschaffen.

Hintergrund: Ewiges Widerrufsrecht läuft zum 21.06.2016 aus!

Nun fragen sich Darlehensnehmer zu Recht, ob sie einen Kreditvertrag einfach so „widerrufen“ können. Hier gibt es einen juristischen „Winkelzug“: Grundsätzlich ist der Widerruf nur zwei Wochen nach Vertragsschluss möglich. Diese zweiwöchige Frist beginnt aber nicht zu laufen, wenn die Bank den Kunden nicht korrekt über dessen Widerrufsrecht belehrt hat. Und hier gilt es anzusetzen: In vielen Fällen haben sich die Banken bei Verträgen ab dem Jahre 2000 nicht an die gesetzlichen Vorgaben zur Belehrung über den Widerruf gehalten, die Frist begann damit für den Kunden nie zu laufen.
So konnten Darlehensnehmer immer dann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war – dies trifft auf ca. 80 % der Fälle zu – den Vertrag jederzeit widerrufen und günstig umschulden. Dieser Praxis hat der Bundestag allerdings nun einen Riegel vorgeschoben. Zum Stichtag des 21.06.2016 entfaltet ein Gesetz seine Wirkung, welches das Widerrufsrecht für Kreditverträge der Jahre zwischen 2002 und 2010 aufhebt.
Wer daher sein Darlehen widerrufen und von günstigeren Zinsen profitieren möchte, muss bis zu diesem Datum handeln.

Zeitig Ansprüche prüfen

Experten erwarten daher einen letzten Ansturm auf die Banken, wenn es um den Widerruf von Altverträgen geht. Dabei gilt allerdings zu beachten, dass bei einem Widerruf die empfangenen Leistungen gegenseitig zurückgewährt werden müssen – insbesondere muss der Darlehensnehmer den ausgezahlten Darlehensbetrag innerhalb einer kurzen Frist zurückzahlen. Dementsprechend sollten Betroffene nicht ohne taktisches Konzept an die Bank herantreten und einfach den Vertrag widerrufen. Steht eine anderweitige (günstige) Finanzierung mit einer anderen Bank, so kann der Kunde auf diese zurückgreifen. In anderen Fällen jedoch bietet es sich an, mit der Bank, bei der der Kredit läuft, in Verhandlungen zu treten und ggf. unter Androhung des Widerrufs günstigere Konditionen für den laufenden Kredit zu verhandeln.

Wir empfehlen, die Prüfung über die Möglichkeit des Widerrufsrechts und auch die anschließende Verhandlung zeitnah einem Rechtsanwalt anzuvertrauen, der diesen Prozess bereits einige Male durchlaufen hat. Auf diese Weise können Darlehensnehmer ihre Risiken abschätzen, den Widerruf fristgerecht erklären und auch die Verhandlungen mit der Bank in professionelle Hände legen, um nicht von der Bank hinsichtlich der Rückzahlung des Darlehens überrascht zu werden.

Oliver Schöning
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Familienrecht


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