Widerrufen Sie jetzt Ihr Immobiliendarlehen bei der Zahnärztekammer Nordrhein!

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Von der jetzigen „ewigen” Widerrufbarkeit profitieren! Es könnte bald zur Geschichte gehören.

BGH: Im Umlauf sind tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

Der Bundesgerichtshof hat mehrere Widerrufsbelehrungen für ungültig erklärt, denn die Kreditinstitute haben den Darlehensnehmern Widerrufsbelehrungen erteilt, die den Voraussetzungen des entsprechenden Gesetzes nicht genügen. Und zwar nach dem Gesetz vom 1. November 2002, das in Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben ergangen ist, müssen die Banken ihre Darlehensnehmer über ihr Widerrufsrecht eindeutig und vollständig informieren. Erfolgt eine ordnungsgemäße Belehrung, erst dann beginnt die Widerrufsfrist zu laufen. Ansonsten verstoßen die Banken gegen das sogenannte „Deutlichkeitsgebot” und die Widerrufsfrist fängt nicht an. Bei diesem Fall verfügen die Darlehensnehmer über ein „ewiges” Widerrufsrecht.

Selbstverständlich befinden sich die Verbraucher in einer erfreulichen Rechtslage, von der sie sich profitieren sollen. Sie haben die beachtliche Möglichkeit, sich von lästigen Darlehensverträgen zu befreien und von den aktuellen niedrigen Zinsen zu profitieren. Und das Wichtigste! Wenn die Kunden ihr Widerrufsrecht ausüben, bezahlen sie keine Vorfälligkeitsentschädigung und wenn sie diese schon bezahlt haben, haben sie Recht auf ihre Rückgewähr.

„Ewigkeit” endet wahrscheinlich im Juni 2016

Obwohl die Darlehensnehmer dem „ewigen” Widerrufsrecht mit großer Freude begegnen, kann man nicht das Gleiche über die Banken sagen. Bei mangelhaften Widerrufsbelehrungen und der sich daraus ergebenden „Widerrufsewigkeit” sollen die Banken mit herben Verlusten rechnen. Deswegen versuchen sie dieses Recht zu verkürzen und ihr Lobbyismus scheint, Früchte zu tragen. Der Bundestag hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet und demgemäß wird die „Ewigkeit” wahrscheinlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Die Darlehensnehmer sollten sich also beeilen.

Zahnärztekammer Nordrhein hat fehlerhafte Widerrufsbelehrungen erteilt

Die Zahnärztekammer Nordrhein hat im Jahr 2009 Belehrungen ausgegeben, die Abweichungen enthalten und potentiell ungültig sind. Das schließt nicht aus, dass Belehrungen der Zahnärztekammer Nordrhein aus anderen Jahrgängen auch fehlerhaft und damit widerrufbar sind.

Zahnärztekammer Nordrhein – Verwirrende Formulierung über den Fristbeginn

In der von der Zahnärztekammer Nordrhein ausgegebenen Belehrung wird der Verbraucher über den Fristbeginn wie folgt informiert: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.” Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Formulierung unordnungsgemäß und entspricht nicht den Voraussetzungen des Gesetzes.

Dem Wortlaut „frühestens” kann der Verbraucher entnehmen, dass der Widerruf auch von anderen Voraussetzungen abhängt. Aber es ist ihm nicht klar, welche weiteren Voraussetzungen den Fristbeginn in Gang setzen. Das Gesetz verlangt, dass der Verbraucher nach der Belehrung in der Lage ist, sein Widerrufsrecht in der Tat wahrzunehmen. Diese irreführende Formulierung wird ihn jedoch davon abhalten, von seinem Recht Gebrauch zu machen.

Widerrufsfolgen bei der Belehrung von der Zahnärztekammer Nordrhein sind unklar

Zahnärztekammer Nordrhein belehrt den Darlehensnehmern, dass nach Ausübung des Widerrufsrechts „die Darlehensvaluta nebst Zinsen an den Darlehensgeber zurückzuzahlen sind.” Gemäß dem Gesetz soll der Verbraucher vollständig über die entstehenden Rechte und Pflichten nach dem Widerrufsrecht informiert sein. Aber in der oben erwähnten Belehrung wird seine Pflicht zur Ruckgewähr ohne Fristangabe angegeben und zugleich wird nichts über sein Recht auf Ruckgewähr erwähnt.

Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen bei Werdermann | von Rüden

Darlehensnehmer der BW Bank sollen ihre Vertragsunterlagen von spezialisierter Expertise prüfen lassen. Die Durchsetzung des Widerrufsrechts bedarf einer zuverlässigen und erfahrenen Kanzlei. Werdermann von Rüden ist schon seit vielen Jahren erfolgsreich tätig in Banken- und Kapitalmarktrecht.

Bei Werdermann | von Rüden bieten wir Ihnen als ersten Schritt eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/kontakt/

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
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Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet


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