Widerrufsjoker - EuGH stärkt massiv die Rechte der Verbraucher

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Der Europäische Gerichtshof hat am 09.09.2021 (Az.: Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) ein richtungsweisendes Urteil gesprochen, welches Verbrauchern auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages die Möglichkeit eröffnet, den Vertrag zu widerrufen. Unter anderem im Bereich der Finanzierung von Fahrzeugkäufen sind Millionen von Verträgen betroffen.

Hintergrund der Widerrufsmöglichkeit ist, dass in den Klauseln der Banken schwerwiegende Formfehler zu finden sind.

Nach Ansicht der Richter des EuGH muss beispielsweise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Verzugszins in Prozent angegeben werden. Nicht ausreichend sei es, wenn es dem Wortlaut nach lediglich heißt „5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz“, da hier der Verbraucher nicht hinreichend aufgeklärt wird und auch regelmäßig mit der angegebenen Formulierung nicht weiß, wie hoch der Zinssatz genau ist.

Auch die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss so plausibel angegeben sein, dass diese für den Kunden leicht nachvollziehbar ist. Der bloße Verweis auf die Rechtsprechung des BGH ist nicht ausreichend.

Eine klare Absage erteilte der EuGH auch den Banken mit ihrem fortwährenden Einwand des vermeintlichen Rechtsmissbrauches. Die Funktion der Widerrufsmöglichkeit, die Bank dazu anzuhalten, die Pflichtangaben einzuhalten, dürfe nicht untergraben werden.

Wird der Widerrufsjoker genutzt, d.h. der Widerruf gegenüber der finanzierenden Bank erklärt, so muss die Bank das finanzierte Fahrzeug zurücknehmen und der Darlehensnehmer erhält den Kaufpreis abzüglich eines Ersatzes für den Wertverlust.

Die Praxis der jüngsten Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass sich die Banken vergleichsbereit zeigen und die Fahrzeuge gar nicht zurückhaben wollen, vielmehr zur Zahlung eines Einmalbetrages bereit sind und die Angelegenheit vergleichsweise endgültig erledigt wissen wollen.

Es ist daher in jedem Fall zu empfehlen, nicht voreilig zu agieren, sondern jeden Fall prüfen zu lassen und die beste Strategie zu erarbeiten. Wenn Sie beispielswese einen Autokredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen haben, können Sie den Vertrag ggf. noch widerrufen. Ob der Widerruf möglich ist, prüfen wir gerne im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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