Widerrufsjoker noch immer Option für Verbraucher

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Widerrufsjoker bleibt vielen Verbrauchern erhalten

Der Widerrufsjoker besteht fort. „Widerrufsjoker“ ist die Bezeichnung für das fristlose Recht vieler deutscher Verbraucher zum Widerruf. Im Detail geht es um Verbraucherdarlehensverträge (und Finanzierungshilfen), die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden. Unlängst hatte eine Gesetzesänderung, eingebracht von der Bundesregierung, den Zweck, diesen Vorteil für Verbraucher abzuschaffen. Für die Banken ein großes Anliegen, müssen sie doch das „ewige“ Widerrufsrecht der Verbraucher erdulden und büßen dadurch Einnahmen ein. Doch noch immer sind tausende Darlehensnehmer in Deutschland zum Ausspielen des Widerrufsjokers berechtigt.

Fehlerhafte Belehrung Voraussetzung für Widerrufsjoker

Grundlegende Voraussetzung für die Berechtigung zum „ewigen“ Widerruf sind Fehler in den Vertragsdokumenten, genauer gesagt in der Widerrufsbelehrung. Bei Verbraucherdarlehen ist die Bank verpflichtet, den Kunden in vollem Umfang und mit erforderlicher Präzision über sein Widerrufsrecht aufzuklären. Dies erfolgt regelmäßig durch eine schriftliche Widerrufsbelehrung, für die der Gesetzgeber bereits Muster im EGBGB bereitgestellt hat.

Viele Banken nutzten jedoch nicht die gesetzlichen Muster, die zu einer Exkulpation geführt hätten. Vielmehr verfassten die Geldhäuser eigene Belehrungen. Diese wurden den gesetzlichen Anforderungen (sog. Deutlichkeitsgebot aus §355 BGB) häufig nicht gerecht. Standardmäßig wurden Texte genutzt, in denen die Fristen nicht genau bestimmbar waren oder die unzulässige Zusätze oder verwirrende Fußnoten enthielten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für eine Vielzahl an Fällen zum Schutze der Verbraucher geurteilt und viele Undeutlichkeiten als Fehler identifiziert. Rechtsfolge der Fehlerhaftigkeit ist, dass die Frist zum Widerruf nie einsetzte. Widerrufsjoker genannt, sind die Darlehensverträge „ewig“ widerrufbar.

Widerrufsjoker eröffnet Möglichkeiten zur hohen Ersparnis

Mit dem Widerrufsjoker geht eine Möglichkeit einher, trotz bzw. durch das Zinstief viel Geld zu sparen. Grundsätzlich ermöglicht der späte Widerruf eine problemlose Umschuldung. Damit ist der Tausch des alten Darlehens gegen ein neues gemeint. Eine Umschuldung hat den Zweck, aktuelle Entwicklungen auf dem Finanzmarkt, etwa niedrigere Zinsen, auszunutzen. Weil die Zinsen momentan auf einem historisch niedrigen Stand stehen, lohnt sich eine Umschuldung mehr als je zuvor. Monatlich würde Geld durch die Differenz der Zinspunkte gespart, häufig handelt es sich im Ergebnis um fünfstellige Beträge.

Um eine Umschuldung vornehmen zu können, muss man sich vom alten Kredit lösen können/dürfen. Zwar ist dies durch eine Kündigung möglich. Bei einer Kündigung darf die Bank jedoch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das ist eine Ausgleichszahlung für den vorzeitigen Ausstieg aus dem Schuldverhältnis. Bei einem Widerruf fällt diese Entschädigung nicht an. Dazu wird der Darlehensvertrag auch nicht „beendet“, sondern rückabgewickelt. Alle im Vertragsverhältnis getätigten Leistungen werden wechselseitig zurückgewährt. Der Kunde erhält unter Rückzahlung des Darlehens also alle gezahlten Raten und Zinsen erstattet. Die Umschuldung kann ohne zusätzliche Zahlung an die Bank vollzogen werden. Dadurch werden die niedrigen Zinsen ausgenutzt und monatlich spart man viel Geld. Zurückzuführen ist dieser Vorteil auf Fehler seitens der Bank. Unverhofft sind tausende Darlehensnehmer zum Widerrufsjoker berechtigt.

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Ob im Einzelfall eine Berechtigung zum Widerrufsjoker gegeben ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jedenfalls sollte eine genaue Einzelfallprüfung durch professionelle Juristen erfolgen. Werdermann | von Rüden bietet diese Prüfung kostenlos an! Unsere Experten überprüfen Ihren Darlehensvertrag auf ein etwaiges „ewiges“ Widerrufsrecht und geben eine Einschätzung über Ihre Aussichten ab!

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