Wie findet ein ordnungsgemäßes Berufungsverfahren an einer deutschen Hochschule statt?

  • 3 Minuten Lesezeit

Nach dem Hochschulrahmengesetz unter § 45 Abs. 1 S. HRG sind Lehrstühle für Hochschullehrer öffentlich auszuschreiben. Die gesetzliche Pflicht dient dem Transparenz gebot und gewährleistet, dass auf der einen Seite eine faire Chance für die Bewerber existiert und auf der anderen Seite, die Hochschulen unter den Besten auswählen können. Die Auswahl der Bewerber  wird anhand der ordnungsgemäß eingereichten Bewerbungsunterlagen getroffen. Dabei sind die jeweiligen Besonderheiten der Form und Frist, sowie der geforderten Sprache zu beachten. Wenn die Bewerber von dem Ausschuss in die nähere Wahl gezogen werden, bekommen die Bewerber eine Ladung zum persönlichen Gespräch. In diesem Termin kann der Bewerber sich durch ein Referat und die Auseinandersetzung mit seinem Fachgebiet seine Qualifikation unter Beweis stellen. Danach können die Bewerber weiteren Prüfungen zum Nachweis ihrer Qualifikation und speziellen Eignung für die ausgeschriebene Stelle unterzogen werden, durch

  • Assessment-Center / Gutachten durch Personalberater (noch sehr selten) - Präsentation des eigenen Lehr- oder Forschungskonzeptes

  • Präsentation eigener Forschungsvorhaben (v.a. bei Juniorprofessuren)

  • Adhoc-Präsentation zu einem kurzfristig vorgegebenen Thema (manchmal in der Medizin)

  • Probevorlesungen

  • Durchführung einer Lehrveranstaltung

In der Regel werden von der Kommission zwei bis drei Gutachten auswärtiger Professoren eingeholt. Danach entscheidet die Berufungskommission über die Zusammensetzung und Reihenfolge der Berufungsliste, die meist aus drei Einzelvorschlägen besteht. Der Ablauf und die Entscheidung des Berufungsverfahrens müssen ordnungsgemäß schriftlich niedergeschrieben sein und von allen berechtigten Ebenen der Hochschule bestätigt werden. In der Regel sind dies: der Fachbereich, der Senat, die Hochschulleitung. Falls diese berechtigten Hochschulorgane mit dem Verfahren aus wichtigen Gründen nicht einverstanden sind, dann kann das Verfahren bei wieder an die Kommission zurückverweisen werden. Die Fachbereiche setzen eine Berufungskommission ein, mit dem Ziel den Berufungsvorschlag vorzubereiten. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus stimmberechtigten Mitgliedern der Professoren, eines Vertreters der akademischen Verwaltung, Angehörigen der  Studierendenvertretung sowie Mitgliedern in beratender Funktion (Gleichstellungsbeauftragte, ggf. Vertretung der Behinderten, ggf. externe Sachverständige, ggf. Mitglieder anderer Fachbereiche, ggf. auch der bisherige Stelleninhaber).

Der Unterzeichner hat zu der Frage der Berufung an einer Hochschule dem interessierten Leser einige Tipps zur Verfügung gestellt, ohne dass diese Infos einen Anspruch auf Aktualität oder Vollständigkeit besitzen. Der Verfasser hat die Infos aufgrund seiner früheren persönlichen Erfahrungen als Privatdozent und Mitglied des Berufungsausschusses einer deutschen Hochschule erstellt. 

Diese Informationen ersetzen nicht die individuelle anwaltliche beratende Tätigkeit eines fachkundigen Rechtsanwaltes.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. phil. Dr. jur. Seyed Shahram Iranbomy

Rechtsanwalt - Lawyer
Bockenheimer Landstr. 17-19
60325 Frankfurt, Germany
Tel.: 0700-9019-9019*
Fax: 0700-8018-8018*
Tel.: 069-133 9591 3
Handy: 0178-888 9019
*12,3 Ct/Min. aus dem dt. Telekom-Festnetz

Wichtiger Hinweis:

Sehr geehrte Kollegen und Studenten,

Krisenzeit ist auch eine Zeit für neue Herausforderungen! Wir sind seit Jahren dadurch bekannt, daß wir in den schwierigen Zeiten versuchen, die besten praktischen Lösungen heraus zu arbeiten und entsprechend den Menschen, die rechtlichen und tatsächlichen Probleme haben, helfend zur Seite zu stehen.

Unsere transkulturelle Friedens- und Konfliktforschung hat nicht nur eine theoretische Fassade, sondern auch eine praktische.

Die erfolgreiche Arbeit unserer Kanzlei hat eine Mutter, aber viele Väter. In diesem Moment möchten wir uns bei Ihnen allen, die uns bisher behilflich waren, damit wir für die Wahrheitsforschung und Zivilisierung der Gewalt mitgewirkt haben, unseren Dank zum Ausdruck bringen.

Unsere Dienste gingen auch an den Medien und Politik nicht unbeachtet vorbei. Das Erste Deutsche Fernsehen (ARD) hat sich von daher entscheiden, über uns einen bescheidenen Beitrag zu senden. Dieser Beitrag wurde am Dienstag, den 28.04.2009, ab 21:50 Uhr bei der ARD in der Sendung „PlusMinus“ ausgestrahlt:

Auf Einkaufstour - Araber greifen nach "made in Germany"

Arabisches Geld ist für viele deutsche Unternehmen der Rettungsanker in der Krise. Ob Staatsfonds oder reiche Familien - mit einem gigantischen Vermögen von rund 1255 Mrd. Euro sind die Emirate willkommene Investoren. Ihre Einkaufstouren sind äußerst diskret: Plusminus gelang ein Blick in die verschwiegene Geschäftswelt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy