Wie geht es weiter mit der Postbank?

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„Niemand erwartet, dass sich die massiven Probleme bei der Postbank in Wohlgefallen auflösen, nur weil die Bafin offiziell Beschwerde einlegt und die Verbraucherzentrale nach Schadensersatz ruft.“ Rechtsanwalt Fritsch aus Hamburg, der bereits die unterschiedlichsten Fälle von entnervten Postbankkonten betreut, kommt noch immer aus dem Staunen nicht heraus – so vielfältig sind die an ihn herangetragenen Probleme.


Standard sind Schwierigkeiten aller Art bei der Nutzung von Pfändungsschutzkonten – dies bleibt für den Hamburger Juristen die wohl noch am eindeutigsten nicht nur unzulässige, sondern schlichtweg ungesetzliche Art der Kundenbehandlung.


Postbank-Hilfe-Hotline 0800 000 1963


„Uns liegt Ihre Zufriedenheit am Herzen“ – wie viele Postbankkunden Schreiben mit dieser Eröffnung erhalten haben, kann nur geschätzt werden. Der Verbraucherzentrale lagen allein im 1. Halbjahr 2023 600 offiziell dokumentierte Fälle vor. Fritsch: „Die Rechtstipps  unserer Kanzlei haben mittlerweile 10.000 interessierte Menschen gelesen.“


 Der Hamburger Jurist geht davon aus, dass viel mehr Kunden, als im angegebenen 4-stelligen Bereich derzeit mit Postbank-Problemen zu kämpfen haben: „Viele der 19 Millionen Kunden werden sich nicht beschweren oder sind auch u.U. gar nicht so schwer betroffen, weil sie Ausweichkonten haben, das würde auch erklären, warum es verhältnismäßig oft um Pfändungsschutzkonten geht – Diese Menschen sind dringend auf die Verfügbarkeit der Bankverbindung angewiesen.“


Aber auch wer einfach die Nase voll hat, und ein Konto kündigen will, braucht Zeit und Ausdauer. Einige Dinge sind nur noch online, andere wiederum nur noch in Service-Centern möglich. Die vollständige Kündigung eines Kontos kann sich so schon mal ein halbes Jahr hinziehen, inklusive stundenlangen Wartens in der Warteschleife der völlig überlasteten Postbank-Hotline.


Fritsch rät, bei aufkommenden Problemen keine Zeit zu verlieren und den vorgeschriebenen außergerichtlichen Weg mit knapper Fristsetzung schnell zu absolvieren und dann konsequent zu klagen oder - je nach Konstellation - einen gerichtlichen Eilantrag im Verfügungsverfahren zu stellen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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