​Wie kann bei einer Scheidung ​Geld gespart werden?

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Scheidung mit nur einem Anwalt


In der Welt des Familienrechts gibt es verschiedene Wege, eine Scheidung zu durchlaufen, und eine der weniger bekannten Optionen ist die Möglichkeit, nur einen Anwalt zu engagieren. Dieser Ansatz, wirft oft Fragen auf und erfordert ein grundlegendes Verständnis seiner Vor- und Nachteile sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen.


Was ist eine Scheidung mit nur einem Anwalt?


Bei einer Scheidung mit einem Anwalt, wird nur einer der Ehepartner anwaltlich vertreten. Dies ist nur möglich im Fall der einvernehmlichen Scheidung. Dabei muss nur diejenige Partei anwaltlich vertreten sein, die den Scheidungsantrag stellt. Sofern die andere Partei der Scheidung einfach nur zustimmt, ist dafür keine anwaltliche Vertretung notwendig.


Vorteile einer Scheidung mit nur einem Anwalt:


1. Kosteneffizienz: Da nur ein Anwalt involviert ist, können die Kosten im Vergleich zu zwei separaten Anwälten erheblich reduziert werden.  

2. Zeiteffizienz: Da nur die Zustimmung des anderen Teils in der mündlichen Verhandlung erforderlich ist, sind keine langwierigen Schriftsatzwechsel erforderlich. 


Risiken und rechtliche Aspekte:


1. Interessenkonflikte: Der Anwalt vertritt lediglich die Interessen des Antragstellers (also desjenigen, der den Scheidungsantrag einreicht) und kann insbesondere den Antragsgegner (also denjenigen, der den Scheidungsantrag nicht einreicht) nicht anwaltlich vertreten. 


2. Einvernehmen: Sollte zwischen den Parteien doch kein Einvernehmen bei der Scheidung mehr bestehen, so muss im Zweifel doch ein zweiter Anwalt bestellt werden, was die Kosten und Dauer des Verfahrens am Ende doch in die Höhe treibt. 

3. Rechtskraft: Der Scheidungsbeschluss wird erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig. Auf Rechtsmittel kann nur verzichtet werden, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind.


Alternativen: Wie können alternativ oder zusätzlich Zeit und Geld bei der Scheidung gespart werden?

In der Regel ist es im Hinblick auf die Dauer und die Kosten einer Scheidung stets anzuraten, vorab eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Dabei handelt es sich um eine Ehevertrag, wenn das Ende der Ehe schon absehbar ist. Darin können sämtliche Folgen der Scheidung vorab einvernehmlich geregelt werden, sodass dies nicht mehr Teil des Scheidungsverfahrens ist.

Fazit: Die Entscheidung, nur einen Anwalt für eine Scheidung zu engagieren, ist nicht für jeden geeignet. Es ist wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. 

Gerne berate ich Sie umfassend zum Ablauf einer Scheidung und wie diese schnell und kostengünstig durchgeführt werden kann. Ich berate vor Ort, Online oder telefonisch.

Ich freue mich auf Ihre Anfrage!

Kanzlei HENKELFRAU

Rechtsanwältin Anna Kiehl

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