Wie kann ich mich schnell und günstig scheiden lassen? Iranische Scheidung und iranische Morgengabe

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In der heutigen Zeit werden weltweit immer mehr Ehen geschieden. Je nach dem jeweiligen Kulturkreis, der Religion und dem wirtschaftlichen Status müssen die betroffenen Familien auf ihre eigene Art und Weise mit der Situation einer Trennung und der darauffolgenden Scheidung zurechtkommen.


Hinweise zur kostengünstigen Durchführung einer Scheidung

Wenn Sie eine Scheidung anstreben und die entstehenden Kosten so gering wie möglich halten möchten, ist eine sorgfältige Vorbereitung entscheidend. Nachfolgend gebe ich Ihnen als Anwalt einige praktische Tipps, wie Sie das Verfahren effizient und ressourcenschonend gestalten können – auch im internationalen Kontext.


Einvernehmliche Scheidung – der Schlüssel zur Kostenersparnis

Eine einvernehmliche Scheidung ist immer die günstigste und schnellste Lösung. Dabei einigen sich die Ehepartner im Vorfeld über alle relevanten Punkte wie:

Vermögensaufteilung

Unterhalt

Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder

Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften).

Je weniger strittige Themen es gibt, desto geringer sind die Verfahrens- und Anwaltskosten. Insbesondere bei binationalen Ehen oder Wohnsitzkonflikten ist es ratsam, frühzeitig eine klare Einigung zu erzielen, um zusätzliche rechtliche Komplexität zu vermeiden.


Verzicht auf den Versorgungsausgleich prüfen

Der Versorgungsausgleich ist in vielen Fällen ein kostenintensiver Teil des Scheidungsverfahrens. Wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, wird der Versorgungsausgleich nur durchgeführt, wenn einer der Partner dies beantragt. Ehepaare können auch einvernehmlich darauf verzichten, was die Verfahren erheblich beschleunigt und Kosten spart – insbesondere bei kurzen Ehen oder ähnlichen Rentenansprüchen.

 Gerichtskosten und Verfahrenswert minimieren

Die Gerichtskosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der auf Grundlage des gemeinsamen Nettoeinkommens beider Ehepartner berechnet wird. Je niedriger dieses Einkommen angesetzt wird, desto geringer sind die Kosten. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber, wie sich der Verfahrenswert berechnen lässt und welche Möglichkeiten zur Reduzierung bestehen.

Verfahrenskostenhilfe beantragen

Wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen, kann eine Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Diese deckt Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise ab. Internationale Aspekte, wie unterschiedliche Einkommensverhältnisse oder Wohnsitze der Ehepartner, können hier eine Rolle spielen. Lassen Sie sich beraten, ob ein solcher Antrag in Ihrem Fall möglich ist.

Internationale Regelungen beachten

Bei binationalen Ehen oder unterschiedlichen Wohnsitzen gelten oft verschiedene Rechtsvorschriften, die die Kosten beeinflussen können. So kann es sinnvoll sein, sich frühzeitig zu einigen, welches nationale Recht angewendet wird. Dies kann sowohl das Verfahren als auch die Durchsetzung von Ansprüchen wie Unterhalt oder Vermögensausgleich vereinfachen.

Notwendige Unterlagen frühzeitig bereitstellen

Fehlende Dokumente können zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Sorgen Sie dafür, dass alle Unterlagen rechtzeitig verfügbar sind. Dazu gehören:

Heiratsurkunde,

Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder,

Einkommensnachweise,

Unterlagen zu Vermögen und Schulden.

Wenn internationale Dokumente wie Übersetzungen oder Apostillen erforderlich sind, sollten diese rechtzeitig organisiert werden.

Ehevertrag prüfen

Falls ein Ehevertrag besteht, sollten Sie diesen vorab genau prüfen. In vielen Fällen kann ein gut formulierter Vertrag die Scheidungsfolgen bereits klären und das Verfahren beschleunigen. Besonders bei internationalen Ehen ist es wichtig, dass der Vertrag sowohl national als auch international wirksam ist.

Eine kostengünstige Scheidung erfordert eine klare Strategie, gegenseitige Kompromissbereitschaft und die Einhaltung aller formalen Anforderungen.


Bereits vor der offiziellen Scheidung, kommt es meist zu einer Trennung. Die Parteien lösen sich nicht nur emotional, sondern auch räumlich voneinander. In jedem Kulturkreis läuft eine derartige Trennung individuell ab, was an den kulturellen und religiösen Eigenheiten der jeweiligen Länder liegt. Die Auseinandersetzungen können nicht nur emotional belasten, es kommen viele Fragen auf. Wie wird das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Einkommen aufgeteilt? Wie wird das Sorgerecht für die Kinder gehandhabt und wie hoch ist das Unterhalt? Bin ich dazu verpflichtet, nach der Scheidung in der Nähe meines früheren Ehepartners zu leben um ihm oder ihr den Kontakt zu den Kindern zu erleichtern? Was wenn ich aber ins Ausland ziehen möchte? Hier ist es besonders wichtig, sich zeitig mit seinen Rechten und auch Pflichten auseinanderzusetzen.

Falls Sie nicht wissen, wie Sie die Ehe beenden können, da Sie Bedrohungen und anderen Belastungen ausgesetzt sind weil Ihr Ehepartner die Scheidung nicht zulassen möchte und Sie sich gezwungen fühlen, weiterhin mit ihm oder ihr zusammen zu leben, dann werden wir Ihnen zuhören und uns für Ihr Recht einsetzen. Es ist uns ganz besonders wichtig, die Familien dabei zu unterstützen eine gemeinsame und langfristige Lösung zu finden, mit der alle Parteien einverstanden sein können. Wir wollen, dass Ihre Kinder den angemessenen Kontakt zu Ihren beiden Elternteilen pflegen können und zu einer Einigung kommen, die umsetzbar ist und den Kindern den besten Rahmen für ihre Entwicklung bieten kann.



Gerne berät Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy Sie ganz individuell und persönlich in einem Gespräch und beantwortet Ihnen Ihre Fragen hinsichtlich der Scheidung, Morgengabe oder Sorgerechtsangelegenheiten.

Selbstverständlich können Sie sich ebenfalls an uns wenden, falls Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und diese auflösen möchten.

Damit wir uns optimal auf das Gespräch vorbereiten können, ist es bereits möglich, im Vorfeld einige Details und Fragen zu klären. Hierzu können Sie uns eine E-Mail senden.

Gerne dürfen Sie einen Termin auf direktem Wege online mit uns vereinbaren.

iranbomy@yahoo.com

Foto(s): Dr Dr Iranbomy

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