Wie kann man Schenkungssteuer umgehen? - Anwalt und Steuerberaten berichtet
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Viele denken erst an Steuern, wenn es zu spät ist – dabei lassen sich durch clevere Gestaltung oft erhebliche Summen sparen. Ob Immobilien, Unternehmensanteile oder Barvermögen: Wer zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte, sollte rechtzeitig handeln. Denn die Schenkungssteuer kann Familienvermögen empfindlich belasten – muss sie aber nicht.
Wir zeigen, wie sich die Schenkungssteuer legal und effizient umgehen lässt, wann Beratung sinnvoll ist und warum steuerliche und rechtliche Gestaltung immer zusammengehören.
Was ist Schenkungssteuer? Und warum betrifft sie so viele?
Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich von einer Person auf eine andere übertragen wird. Oft betrifft das Eltern, die ihren Kindern frühzeitig Immobilien oder Geld überlassen wollen.
Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad. So können Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre jeweils 400.000 Euro steuerfrei schenken. Bei Enkeln sind es nur 200.000 Euro, bei Geschwistern sogar nur 20.000 Euro.
Was viele nicht wissen: Selbstbewohnte Immobilien, Barvermögen, Wertpapiere oder GmbH-Anteile können schnell über diesen Freibeträgen liegen. Ohne Gestaltung kann dann ein erheblicher Teil an das Finanzamt gehen.
Steuerliche Gestaltung: So umgehen Sie unnötige Steuerzahlungen
1. Nießbrauch statt Übereignung: Eltern übertragen das Eigentum an einer Immobilie, behalten sich aber ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor. Der steuerliche Wert der Schenkung reduziert sich deutlich.
2. Kettenschenkung: Großeltern schenken an die Eltern, die das Geld steuerfrei an die Kinder weitergeben. So werden Freibeträge mehrmals genutzt.
3. Teilübertragungen alle 10 Jahre: Wer langfristig plant, kann durch gestaffelte Schenkungen mehrfach die Freibeträge nutzen – ganz legal.
4. Unternehmensnachfolge planen: Bei Firmenanteilen gibt es spezielle Verschonungsregeln – aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier lohnt sich professionelle Begleitung besonders.
Achtung: Diese Fehler kosten bares Geld
Keine Planung bei Immobilien: Eine einmalige Übertragung ohne Nießbrauch oder Raten kann hohe Steuern auslösen.
Geschwister vergessen: Wer z. B. ein Ferienhaus an zwei Kinder und einen Bruder verschenkt, muss unterschiedliche Freibeträge beachten.
Kein Testament: Oft fehlt die rechtliche Absicherung der gewünschten Verteilung für den Todesfall.
Wann lohnt sich professionelle Beratung?
Grundsätzlich immer – vor allem aber, wenn
Immobilien oder Unternehmen involviert sind,
die Schenkung mehr als 400.000 Euro umfasst,
oder mehrere Familienmitglieder bedacht werden sollen.

Oft wird unterschätzt, welchen Mehrwert eine durchdachte steuerliche Gestaltungsberatung bietet – gerade im Verhältnis zum wirtschaftlichen Ergebnis.
Erbschaft, Testament und Steuer: Alles aus einer Hand
Wer frühzeitig an die Nachfolge denkt, sollte nicht nur steuerlich, sondern auch erbrechtlich planen. Ein gutes Testament verhindert Streit unter Erben und kann auch steuerlich vorteilhaft gestaltet werden.
Unsere Kanzlei tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & partner mbB mit Standorten in Bad Soden und Frankfurt begleitet Sie umfassend: von der steuerlichen Bewertung über die Gestaltung der Schenkung bis zur rechtssicheren Absicherung per Testament oder Gesellschaftsvertrag.

Steuerliche und rechtliche Beratung müssen Hand in Hand gehen – nur so gelingt eine wirklich nachhaltige Nachfolgeplanung.
Fazit: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt
Schenkungen sind ein mächtiges Instrument der Vermögensplanung – vorausgesetzt, sie werden klug gestaltet. Wer Vermögen weitergeben will, sollte nicht bis zur Erbschaft warten. Frühzeitige Planung spart nicht nur Steuern, sondern schafft auch Klarheit in der Familie.
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