Wie läuft eine Abschiebung aus der Türkei ab?

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Der Abschiebungsprozess wurde im Fremden und Internationalen Schutzgesetz (YUKK) geregelt. Das Gesetz regelt im Einzelnen die Gründe für eine Abschiebung, die Maßnahmen, die gegen die Personen zu treffen sind, gegen die die Abschiebungsentscheidung getroffen wird, und die Rechtsbehelfe, die gegen die Abschiebungsentscheidung eingelegt werden können.

  • Wer kann nach türkischem Recht abgeschoben werden?

- Personen, die gemäß Artikel 59 des Gesetzes mit der Nummer 5237 ausgewiesen werden müssen
- Leiter, Mitglieder oder Unterstützer von Terrororganisationen oder Leiter, Mitglieder oder Unterstützer von gewinnorientierten kriminellen Organisationen
- Personen, die bei der Einreise und bei Anträgen für Visum und Aufenthaltserlaubnis unwahre Informationen und gefälschte Dokumente benutzen 
- Personen, die ihren Lebensunterhalt auf eine Weise verdienen, die in der Türkei nicht legitim ist
- Personen, die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung, die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen 
- Personen, die das Visum oder die Visumbefreiungsfrist für mehr als zehn Tage überschreiten oder Personen, deren Visum storniert wurde 
- Personen, deren Aufenthaltserlaubnis storniert wurde
- Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis haben und die ihre Frist für mehr als zehn Tage ohne einen akzeptablen Grund der Erlaubnis verletzen 
- Personen, bei denen festgestellt wird, dass diese ohne Arbeitserlaubnis arbeiten 
- Personen, die gegen die gesetzlichen Einreise- oder Ausreisebestimmungen in und aus der Türkei verstoßen
- Personen, die in die Türkei eingereist sind, obwohl ein Einreiseverbot für diese besteht
- Personen, deren Antrag auf internationalen Schutz abgelehnt wurde, die vom internationalen Schutz ausgeschlossen sind, dessen Antrag auf internationalen Schutz als nicht akzeptabel angesehen wird, die ihren Antrag auf internationalen Schutz zurückgezogen haben, deren Antrag auf internationalen Schutz als zurückgezogen angesehen werden, deren internationaler Schutzstatus endet oder Personen die nicht berechtigt sind in der Türkei, gemäß der anderen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6458 nach der endgültigen Entscheidung über ihre Rechte, zu verbleiben
 - Personen, deren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurde und nicht innerhalb von zehn Tagen aus der Türkei ausreisen
- Personen die mit terroristischen Organisationen Verbunden, die von internationalen Institutionen und Organisationen identifiziert wurden

  • Wer kann nicht abgeschoben werden?

Auch wenn einer der oben aufgeführten Gründe vorliegt, ist eine Abschiebungsentscheidung für diese Ausländer nicht möglich:


- Personen, die ernsthafte Anzechen darauf gegeben, dass sie im Abschiebestaat der Todesstrafe, Folter, unmenschlichen oder erniedrigenden Bestrafung oder Behandlung ausgesetzt werden
- Personen, die wegen schwerer Gesundheitsprobleme, Alter oder Schwangerschaft zur Risikogruppe beim Verreisen gehören 
- Personen, die keine Behandlungsmöglichkeiten in dem Land haben, in das sie ausgewiesen werden, während eine Behandlung für eine lebensbedrohliche Krankheit im Gange ist 
- Opfer des Menschenhandels, die vom Opferunterstützungsprozess profitieren
-Opfer von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt bis deren Behandlung abgeschlossen ist

Ob ein Grund vorliegt, der einer Abschiebungsentscheidung gegen den Ausländer entgegensteht, wird für jeden Ausländer individuell geprüft. Für den Ausländer ist es sehr wichtig, mit berechtigten Gründen nachzuweisen, dass einer dieser Gründe vorliegt und er in der Türkei bleiben sollte. In diesem Fall wird dem Ausländer eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis erteilt.

  • Wer trifft die Abschiebungsentscheidung? Gibt es rechtliche Wege gegen diese Entscheidung?

Die Abschiebungsentscheidungen wird vom Gouverneursamt getroffen. 

Diese Entscheidung und ihre Gründe werden dem Ausländer oder seinem Anwalt mitgeteilt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Mitteilung Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt werden. Wird eine Klage eingereicht, bleibt der Ausländer bis zum Abschluss des Verfahrens in der Türkei. 


Es sollte betont werden, dass es für den Ausländer, gegen den eine Abschiebungsentscheidung getroffen wurde, sehr wichtig ist, die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Es ist notwendig, innerhalb der kurzen Einspruchsfrist festzustellen, ob die Abschiebungsentscheidung tatsächlich auf einem berechtigten Grund beruht, und innerhalb dieser Frist wirksam bei den zuständigen Behörden Beschwerde einzulegen. Allerdings kann neben der Abschiebungsentscheidung auch die Entscheidung über die Verwaltungsaufsicht des Ausländers und seine Überstellung in das Rückkehrzentrum es dem Ausländer erschweren, diesem Prozess persönlich zu folgen, und zum Verlust seiner Rechte führen.




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