Wie läuft eine Bußgeld-Sache vor Gericht ab?

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Die Hauptverhandlung einer Bußgeldsache in Deutschland ist ein entscheidender Teil des Bußgeldverfahrens, bei dem über die gegen eine Person erhobenen Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit verhandelt wird. Dieses Verfahren ähnelt dem strafrechtlichen Prozess, ist jedoch in der Regel weniger komplex. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Beschreibung des Ablaufs einer solchen Hauptverhandlung:

1. Eröffnung der Verhandlung

Die Verhandlung wird von einem Richter am Amtsgericht oder einem Rechtspfleger geleitet. Sie beginnt mit der Feststellung der Anwesenheit des Betroffenen, des Vertreters der Verwaltungsbehörde (meist ein Vertreter der Bußgeldstelle) und gegebenenfalls des Verteidigers des Betroffenen. Auch Zeugen und Sachverständige können geladen werden.

2. Verlesung des Bußgeldbescheids

Der Richter verliest den Bußgeldbescheid, der die Grundlage der Anschuldigung bildet. Dieser Bescheid enthält die Beschreibung der Tat, die rechtliche Einordnung und die festgesetzte Geldbuße.

3. Anhörung des Betroffenen

Der Betroffene hat das Recht, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Er kann die Vorwürfe bestreiten, zugeben oder sich auch entscheiden, keine Angaben zur Sache zu machen.

4. Beweisaufnahme

In dieser Phase werden Beweise erhoben, die für oder gegen den Betroffenen sprechen. Dazu gehört das Verhören von Zeugen, das Einholen von Sachverständigengutachten und die Prüfung von Dokumenten und anderen Beweismitteln. Der Betroffene und sein Verteidiger haben das Recht, Fragen zu stellen und eigene Beweismittel einzubringen.

5. Plädoyers

Nach der Beweisaufnahme erhalten sowohl der Vertreter der Verwaltungsbehörde als auch der Verteidiger des Betroffenen die Gelegenheit, ihre Plädoyers zu halten. Sie fassen ihre Sicht der Beweislage zusammen und formulieren ihre Anträge bezüglich der Entscheidung.

6. Letztes Wort des Betroffenen

Vor der Urteilsfindung hat der Betroffene das Recht auf das letzte Wort. Er kann noch einmal Stellung nehmen, ergänzende Erklärungen abgeben oder um Milde bitten.

7. Urteilsverkündung

Der Richter verkündet das Urteil am Ende der Hauptverhandlung. Das Urteil kann eine Bestätigung des Bußgeldes, eine Änderung des geforderten Betrages oder eine Aufhebung des Bußgeldbescheides sein. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

8. Rechtsmittelbelehrung

Nach der Urteilsverkündung informiert der Richter den Betroffenen über seine Rechte bezüglich der Einlegung von Rechtsmitteln, wie etwa Berufung oder Revision, abhängig vom Einzelfall.


Diese Schritte können je nach Einzelfall variieren, insbesondere wenn es sich um ein vereinfachtes Verfahren handelt oder wenn vorab schon bestimmte Einigungen oder Geständnisse erfolgt sind. Außerdem können auch rechtliche Besonderheiten eines speziellen Falles den Ablauf beeinflussen.


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