Wie läuft eine Gesellschaftsgründung ab?

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Viele Länder erlauben mittlerweile eine Online-Gründung. Ein paar Klicks und 24h später hat man eine Gesellschaft gegründet. Im Bürokratieland Deutschland ist das leider etwas komplizierter. Das deutsche Recht gibt gewisse Regeln für den Ablauf einer Gesellschaftsgründung vor.

Am Beispiel einer GmbH möchte ich die nötigen Gründungsschritte kurz veranschaulichen:

1. Beratung zur Rechtsformwahl

Von der Unternehmergesellschaft bis zur Stiftung. In Deutschland haben wir viele Optionen zur Wahl der Gesellschaft. Jede hat ihre Vor- und Nachteile. In einem ersten Schritt analysiere ich den individuellen Bedarf meiner Mandanten und finde zusammen mit ihnen und gegebenenfalls einem Steuerberater die optimale Rechtsform für die Unternehmung.   

2. Firmenrechtliche Voranfrage bei der IHK

Im nächsten Schritt stelle ich eine firmenrechtliche Voranfrage bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese prüft die Zulässigkeit der Firmierung, also dem Namen des Unternehmens. Wichtig ist hierbei, dass die Firma bei der firmenrechtlichen Voranfrage durch die IHK nicht markenrechtlich überprüft wird.

3.  Anmeldung der Marke beim Markenamt

Diese markenrechtliche Überprüfung inklusive Anmeldung der Marke beim DPMA findet (auf Wunsch) durch meine Kollegen aus dem Bereich IP/IT statt.

4. Erstellung der Gründungsdokumente 

Anschließend erstelle ich die Gründungsdokumente. Für eine GmbH ist das neben dem Gesellschaftsvertrag (Satzung), die Gesellschafterliste, die Gründungsurkunde für den Notar und die Anmeldung beim Registergericht. Der Gesellschaftsvertrag ist dabei das wichtigste Dokument für die Gesellschaft.

5. Terminanfrage beim Notariat

Mit diesen Dokumenten frage ich bei verschiedenen Notariaten nach Termin. Da der Notar keine Unterlagen mehr vorbereiten muss, sind Termine in der Regel schneller möglich als bei einer Gründung über den Notar selbst. Der Termin wird selbstverständlich mit den Mandanten abgestimmt.

6. Beurkundung der Gründung 

Durch den Notar erfolgt die Beurkundung der Gründung. Von ihm werden dann beurkundete Ausfertigungen der Gründungsdokumente überreicht. Ab dem Zeitpunkt der Beurkundung entsteht eine GmbH in Gründung (GmbH i. Gr.).

7. Eröffnung des Geschäftskontos bei einer Bank

Unter Vorlage der Gründungsdokumente kann bei einer Bank ein Konto auf den Namen der Gesellschaft errichtet werden. Auf dieses Konto ist nun das Stammkapital einzuzahlen.

8. Anmeldung beim Registergericht 

Erst nach Einzahlung des Stammkapitals (und Vorlage eines entsprechenden Nachweises) wird der Notar die Anmeldung der Gesellschaft beim Registergericht einreichen.

9. Eintragung ins Handelsregister 

Schließlich wird die Gesellschaft durch das Registergericht in das Handelsregister eingetragen. Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft als solche: die GmbH i. Gr. wird zur vollwertigen GmbH.

Im Anschluss kann die Gesellschaft eine Steuernummer beantragen, welche für Rechnungen benötigt wird. Auch kann sie ihr Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. 


Solltet ihr Hilfe bei der Gründung einer Gesellschaft benötigen oder weitere  Fragen hinsichtlich des Ablaufs einer Gesellschaftsgründung haben, zögert bitte nicht mich zu kontaktieren.

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Foto(s): SNP Schlawien Partnerschaft mbB (Adobe Stock)

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