Wie läuft eine Unternehmensinsolvenz ab?

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Wer darf eine Unternehmensinsolvenz beantragen?

Die Regelinsolvenz können nur Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler beantragen. Für Privatpersonen kommt nur eine Verbraucherinsolvenz in Frage.


Wann kann ein Einzelunternehmer Restschuldbefreiung erlangen?

Soweit das Verfahren nach dem 30.09.2020 begonnen hat, ist die Restschuldbefreiung schon nach 3 Jahren möglich.


Wann muss ein Unternehmen Insolvenzantrag stellen?

Ein Insolvenzantrag muss dann gestellt werden, wenn Zahlungsunfähigkeit vorliegt, der Unternehmer also seine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Bei juristischen Personen muss außerdem bei Überschuldung Insolvenzantrag gestellt werden.


Wie läuft das Regelinsolvenzverfahren ab?

  • Es wird ein Insolvenzantrag bei dem örtlich zuständigen Insolvenzgericht gestellt. Den Insolvenzantrag kann das Unternehmen auch selbst stellen, es empfiehlt sich aber zumindest eine anwaltliche Beratung.

  • Der Antrag muss ein vollständiges Verzeichnis der Gläubiger sowie des Vermögens des Unternehmens enthalten.

  • Bei juristischen Personen wird das Insolvenzverfahren nur eröffnet, wenn die Verfahrenskosten gedeckt sind. Natürliche Personen können allerdings Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen.

  • Sind alle Formalien erfüllt, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser versucht, die Vermögenswerte des Unternehmens zu verwerten. Im Rahmen der Insolvenz ist auch eine Sanierung oder ein Insolvenzplan möglich, soweit die Gläubiger zustimmen.

  • Nach vollständiger Verwertung des Vermögens kommt es zur Schlussverteilung, in welcher der Insolvenzverwalter die erzielten Beträge an die Gläubiger ausschüttet. Nach Schlussverteilung wird das Verfahren aufgehoben.

  • Juristischen Personen werden dann in der Regel aus dem Handelsregister gelöscht.

  • Bei natürlichen Personen schließt sich die Wohlverhaltensperiode an. Diese dauert 3 Jahre. Während dieser Zeit muss der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abführen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode wird dem Schuldner Restschuldbefreiung erteilt.


Bei Fragen zu näheren Einzelheiten können Sie mich gerne kontaktieren.




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