Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis Teil 2 Konsequenzen von Pflichtverletzungen

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Die Ermahnung

... ist informeller Hinweis auf Fehlverhalten und damit eine Vorstufe zur Abmahnung. 

Die Ermahnung erfolgt entweder mündlich oder schriftlich, allerdings ohne Hinweis auf eine drohende Kündigung bei Wiederholung des Fehlverhaltens. 

Sie kommt vor allem bei leichten Pflichtverletzungen in Frage, z. B. eine einmalige geringfügige Verspätung. 

Die Abmahnung

Grundsätzlich

Die Abmahnung ist ein formeller Hinweis auf einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zur Vorbereitung einer Kündigung. 

Die Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss einen Hinweis darauf enthalten, dass im Wiederholungsfall eine Kündigung erfolgt. 

Inhalt einer Abmahnung

Der Pflichtverstoß muss konkret unter Angabe des genauen Sachverhalts mit konkreten Datum angegeben werden. 

Es muss ein Hinweis erfolgen, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist (Kündigungsandrohung). 

Formale Anforderungen an eine Abmahnung

Die Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. 

Die Beweislast für den Ausspruch der Abmahnung trägt der Arbeitgeber. Daher ist eine schriftliche Abmahnung sinnvoll. 

Formale Anforderungen an eine Abmahnung

Es gibt keine bestimmte Frist, innerhalb der eine Abmahnung ausgesprochen werden muss.

 Allerdings sollte der Arbeitgeber nicht all zu lange warten mit der Abmahnung, ansonsten darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Verhalten keine arbeitsrechtlichen Folgen haben wird. 

Mögliche Reaktion auf eine Abmahnung

Widerspruch gegen die Abmahnung

Der Arbeitnehmer kann bei einer ungerechtfertigten Abmahnung der Abmahnung widersprechen und die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte verlangen. 

Der Widerspruch sollte schriftlich erfolgen und eine Schilderung der Vorfälle aus Sicht des Arbeitnehmers enthalten.

Kommt der Arbeitgeber der Aufforderung, die Abmahnung aus der Personalakte zu löschen, nicht nach, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch gerichtlich geltend machen.

Gegendarstellung

Der Arbeitnehmer kann eine Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass diese der Personalakte beigefügt wird.

Die Abmahnung bleibt dann zwar bestehen, sollen aus der Abmahnung aber im Wiederholungsfall Konsequenzen folgen (Kündigung), ist dokumentiert, dass der Arbeitnehmer nicht mit der Abmahnung eiverstanden war.

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Die Ordentliche Kündigung  

Foto(s): @pixabay.com

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