Wie sicher ist mein Arbeitsplatz, Teil IV
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Nur wenigen ist bekannt, dass eine Kündigung allein deswegen unwirksam sein kann, wenn darin eine unrechtmäßige Maßregelung zu sehen ist.
Oftmals ärgert sich der Chef darüber, dass ein Arbeitnehmer z.B. seine Rechte wahrnimmt, z.B. nach der Bezahlung seiner Überstunden fragt, oder danach, warum er seinen Urlaub nicht bekommt.
Beispiel: Der Chef verbraucht den Urlaub des Arbeitnehmers, weil gerade nichts zu tun ist.
Der Arbeitnehmer beschwert sich. Daraufhin bekommt er die Kündigung.
Unabhängig davon, ob das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, oder nicht, spricht hier ein Indiz dafür, die Kündigung unwirksam ist.
Weitere Infos: http://www.dieonlinekanzlei.de/--a53.html
Rechtsanwalt Michael Borth, Erfurt
www.DieOnlineKanzlei.de
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