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Wie Sie gegen schlechte Jameda-Bewertungen vorgehen können! ⚠️

  • 3 Minuten Lesezeit

Negative Bewertungen auf Jameda können den Ruf einer Arztpraxis erheblich schädigen. Um gegen rechtswidrige Einträge vorzugehen, bietet meine auf Internet-Reputationsrecht spezialisierte Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an. Es wird empfohlen, nicht reflexhaft öffentlich auf solche Bewertungen zu antworten, da dies die Situation nicht verbessert. Stattdessen sollte juristisch gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Datenschutzverstöße und strafrechtlich relevante Inhalte oder Schmähkritik vorgegangen werden. Ein Blick in die Richtlinien von Jameda kann ebenfalls nützlich sein, da dort Fairness und Konstruktivität in Bewertungen gefordert werden. Für eine rechtliche Prüfung Ihrer Jameda-Bewertung können Sie mich unverbindlich kontaktieren, um eine kostenfreie Ersteinschätzung zu erhalten und ohne versteckte Kosten gegen negative Bewertungen vorzugehen.

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Jameda ist ein bekanntes und viel genutztes Ärztebewertungsportal. Wer dort negative Einträge zu verzeichnen hat, dürfte dies mitunter an der Abnahme neuer Patientinnen und Patienten bemerken.

Selbst eine einzige schlechte Bewertung auf Jameda kann den Ruf einer Arztpraxis massiv beschädigen.

Doch wie können Ärzte gegen eine unberechtigte Jameda-Bewertung vorgehen? Hierzu lohnt es sich, die rechtlichen Hintergründe zu kennen und einen Blick in die Richtlinien von Jameda zu werfen.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, gegen rechtswidrige Jameda-Einträge vorgehen zu können. Bei mir erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung. Schicken Sie mir gern per Mail einen Link zur Bewertung zu, ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Grundsätzliches Vorgehen – lieber nicht öffentlich antworten!

Einige Betroffene schlechter Jameda-Bewertungen beantworten die Negativkritik reflexhaft mit einem Posting auf Jameda. Dies kann zwar sinnvoll sein, ist es aber zumindest bei rechtswidrigen Bewertungen nicht.

Denn die öffentliche Antwort entkräftet nicht unbedingt die vorgetragenen rechtswidrigen Aussagen in dem negativen Eintrag. Ein Vorgehen gegen die Bewertung selbst lohnt sich, um den Eintrag gänzlich „loszuwerden“.

Daher gilt: antworten Sie auf eine negative Bewertung bei Jameda nur dann öffentlich, wenn Sie gegen die Eintragung juristisch oder sonst wie nicht anders vorgehen können. 

Und selbst dann: halten Sie Ihre Antwort lieber kurz, ausufernde „Verteidigungen“ in der Öffentlichkeit wirken oft hilflos.

Achten Sie beim Vorgehen im Sinne einer Antwort darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten der Patientin oder des Patienten veröffentlichen, dies wäre ein Verstoß gegen die Schweigepflicht und das Datenschutzrecht. Selbst, wenn die bewertende Person sich selbst klar zu erkennen gibt!

Juristisches Vorgehen gegen eine negative Jameda-Bewertung!

Am effektivsten ist es, gegen einen schlechten Eintrag auf Jameda juristisch vorzugehen. Hierbei sollten einige grundsätzliche Punkte verstanden werden, um die Jameda-Rezension löschen lassen zu können.

Rechtswidrig sind Bewertungen auf Jameda immer, wenn u.a.:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten sind. Selbst kleinste Unwahrheiten und „Minilügen“ eröffnen die Möglichkeit, juristisch gegen die Bewertung vorzugehen. Ein Vorgehen aufgrund unwahrer Tatsachenbehauptungen ergibt sehr gute Löschungsmöglichkeiten.
  •  Personenbezogene Daten genannt werden. Klarnamen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arztpraxis haben in einer Jameda-Bewertung nichts zu suchen. Dies stellt einen Datenschutzverstoß dar, gegen den ein Vorgehen juristisch einfach und effektiv ist.
  • Strafrechtlich relevante Inhalte vorhanden sind. Beleidigungen, Bedrohungen, verleumderische Inhalte und üble Nachrede in einem schlechten Jameda-Eintrag können gelöscht werden. Insbesondere bei Arztbewertungen fällt mir oft auf, dass die bewertenden Personen den Ärzten Fahrlässigkeit oder sonst welche strafrechtlichen Handlungen unterstellen. Dies muss sich niemand bieten lassen, wenn es unwahr ist.
  • Schmähkritik enthalten ist. Schmähkritik sind Aussagen, die nur der Diffamierung einer Person und keiner sachlichen Diskussion mehr dienen. Gegen Bewertungen, die einzig rufschädigend und sonst nichts weiter sind, kann man juristisch hervorragend vorgehen.

Rechtlich gesehen gibt es noch weitere Fallkonstellationen für ein Vorgehen gegen Jameda. Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Situation an – schicken Sie mir gern Ihre Jameda-Bewertung per Mail zu (Link oder Screenshot) und ich melde mich zeitnah und unverbindlich zurück

Anhand der Richtlinien von Jameda gegen die Bewertung vorgehen!

Neben dem juristischen Vorgehen lohnt sich ein Blick in die Richtlinien von Jameda. 

Denn Jameda selbst hat ein „Regelwerk“ erstellt, anhand dessen man negative Einträge bewerten kann.

Jameda weist u.a. darauf hin:

  • dass Fairness in Bewertungen beachtet wird
  • dass Einträge möglichst konstruktive Kritik beinhalten sollen
  • dass Vorsicht bei schwerwiegenden Vorwürfen walten sollte
  • dass ein Eintrag authentisch sein sollte
  • dass die Bewertung nützlich sein soll

Auf Grundlage der Jameda-Richtlinien kann ein Vorgehen gegen negative Bewertungen sinnvoll erscheinen, ohne dass juristische Argumente mit einbezogen werden müssen.

Nutzen Sie meine kostenfreie Ersteinschätzung zum Vorgehen gegen Jameda!

Mir können Sie unverbindlich Ihre problematische Jameda-Bewertung per Mail zuschicken und meine juristische Ersteinschätzung einholen. Hierfür entstehen keinerlei Kosten.

Auf Wunsch werde ich für Sie gegen Jameda tätig. Vorab erhalten Sie von mir einen fairen Pauschalpreis, sodass Sie genau wissen, was meine Rechtsdienstleistung kosten würde - keine "versteckten Anwaltskosten" oder "nicht nachvollziehbare Rechnungen". 

Foto(s): Thomas Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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