Wie sinnvoll ist eine zweite ärztliche Meinung? Ihr Patientenanwalt bei Zweifeln, Fehldiagnosen und Aufklärungsfehlern

  • 5 Minuten Lesezeit

OP nicht durchführen lassen? 

Viele Patienten stehen vor einer geplanten Operation und haben das Gefühl, dass die Empfehlung zur OP zu schnell kam. Kein ausführliches Aufklärungsgespräch, kaum Alternativen besprochen, kaum Zeit für Rückfragen. 

Wenn Zweifel bestehen, ob ein Eingriff wirklich notwendig ist, sollten Patientinnen und Patienten aktiv werden – und juristisch prüfen lassen, ob die ärztliche Empfehlung überhaupt auf rechtlich tragfähigem Boden steht.


Recht auf Ablehnung – keine Einwilligung ohne Aufklärung

Eine Operation darf nur durchgeführt werden, wenn der Patient vorher umfassend über Art, Risiken, Alternativen und Folgen aufgeklärt wurde – und dieser Aufklärung auch ausdrücklich zustimmt. 

Diese Einwilligung muss freiwillig und informiert erfolgen. Erfolgt die Aufklärung unvollständig, oberflächlich oder zu kurzfristig, ist die Einwilligung unwirksam – und der Eingriff stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar. 

Patienten haben das Recht, eine OP abzulehnen, wenn sie nicht überzeugt sind.


Fehldiagnose oder Druck zur OP – juristisch angreifbar

Immer wieder erleben wir, dass Patientinnen und Patienten zu Operationen gedrängt werden, obwohl konservative Maßnahmen nicht ausgeschöpft wurden. Oder es werden Diagnosen gestellt, die später durch eine Zweitmeinung nicht bestätigt werden. 

Solche Fälle werfen erhebliche haftungsrechtliche Fragen auf. Wenn durch eine vorschnelle Operation ein gesundheitlicher Schaden eintritt, besteht Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – vor allem dann, wenn die Einwilligung auf einer fehlerhaften oder fehlenden Aufklärung beruhte.


Zweite Meinung einholen – auch juristisch sinnvoll

Wer unsicher ist, sollte das Recht auf eine zweite ärztliche Meinung nutzen. Parallel dazu kann eine medizinrechtliche Einschätzung helfen, die Aufklärung, Diagnose und geplante Vorgehensweise juristisch einzuordnen. 

Als Patientenanwälte prüfen wir, ob die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Eingriff vorliegen – oder ob bereits im Vorfeld eine Haftung für ärztliches Fehlverhalten droht.

Patientenanwalt Freihöfer – Ihr Experte für Behandlungsfehler

Ihr Anwalt bei medizinischen Behandlungsfehlern

Die Kanzlei Freihöfer ist spezialisiert auf Fälle von ärztlichen Behandlungsfehlern. Unser Ziel ist es, Patienten zu ihrem Recht zu verhelfen, wenn sie durch medizinische Fehlbehandlungen Schaden erlitten haben.


Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls

Vermuten Sie, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein? Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Unsere Kanzlei arbeitet eng mit einem Netzwerk aus ärztlichen Beratern zusammen, um Ihre Patientenakte auf Vollständigkeit und mögliche Behandlungsfehler zu prüfen. In vielen Fällen ziehen wir medizinische Gutachter hinzu, um eine fundierte und klare Einschätzung zu erhalten. Dies gibt Ihnen eine verlässliche Grundlage, um über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.

Unsere Kanzlei ist ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. Wir setzen uns mit vollem Engagement für Ihre Rechte ein und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.


Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an, um einen Termin für eine unverbindliche Beratung zu vereinbaren. Wir sind für Sie da und kämpfen für Ihr Recht auf eine angemessene Entschädigung bei ärztlichen Behandlungsfehlern.

Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!


Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht

Christoph Theodor Freihöfer

Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt

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Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.


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*während der Bürozeiten

Häufige Fragen - FAQ

Ich bin rechtsschutzversichert. Entstehen mir trotzdem Kosten?

Gibt es Kosten, die ich selbst tragen muss?

Bitte beachten Sie jedoch, dass je nach Vertrag meistens ein Selbstbehalt in Höhe von 100 bis 250 Euro besteht, welcher von Ihnen getragen werden muss.


Kommen Kosten für die Anforderung der Patientenakte auf mich zu?

Zu Beginn des Mandats fordern wir von den beteiligten Ärzten und Krankenhäusern Kopien Ihre Patientenakte an. Hierfür dürfen die Ärzte und Krankenhäuser für die erste Kopie der Patientenakte keine Kosten in Rechnung stellen.


Übernehmen Sie auch Gerichtstermine außerhalb meiner Region?

Wir nehmen Gerichtstermine persönlich deutschlandweit wahr, damit Sie vor Gericht von dem Ihnen bekannten Anwalt Ihres Vertrauens vertreten werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass Reisekosten grundsätzlich nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.



Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wir finden in jedem Fall eine bezahlbare Lösung! Im Einzelfall bieten wir unseren nicht rechtsschutzversicherten Mandanten ein Pauschalhonorar an. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren oder die Kosten Ihres Falls von einem Prozessfinanzierer übernehmen zu lassen. Grundsätzlich rechnen wir bei nicht rechtsschutzversicherten Mandanten jedoch nach Stundensatz ab.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf – wir beantworten Ihre Fragen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.



Wie schnell wird mir geholfen?

Wir nehmen innerhalb von 3 Stunden während unserer Bürozeiten mit Ihnen Kontakt auf und Sie erhalten einen Telefontermin mit einem erfahrenen und spezialisierten Patientenanwalt.


Im Rahmen dieses Gesprächs erhalten Sie eine Ersteinschätzung Ihres Falles. Die Ersteinschätzung ist selbstverständlich kostenlos und unverbindlich für Sie.



Ich wohne in einem Ort, in dem die Kanzlei Freihöfer kein Büro hat. Stellt dies ein Problem dar?

Nein, auf keinen Fall! Wir vertreten deutschlandweit Patienten und Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Der Erstkontakt erfolgt grundsätzlich persönlich mit Herrn Rechtsanwalt Freihöfer oder einem anderen spezialisierten Patientenanwalt der Kanzlei Freihöfer über Telefon, weshalb es kein Problem darstellt, wenn sich dieser in einer anderen Stadt befindet.


Sehr gerne vereinbaren wir auch einen Kanzleitermin für ein persönliches Kennenlernen. Unser Kanzleisitz befindet sich in München. In Hamburg befindet sich unsere Zweigstelle, welche ebenfalls mit mehreren Patientenanwälten besetzt ist. In den Städten Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und Stuttgart befinden sich unsere Beratungsbüros, in welchen nach vorheriger Absprache jederzeit Besprechungen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt der Kanzlei Freihöfer stattfinden können.


Überzeugen Sie sich selbst und nehmen Sie Kontakt mit uns auf – kostenlos und unverbindlich.



Ich habe bereits einen Anwalt. Kann ich den Anwalt einfach wechseln und mich von der Kanzlei Freihöfer vertreten lassen?

Ja, selbstverständlich! Es ist grundsätzlich jederzeit möglich den Anwalt zu wechseln. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich nur die Kosten eines Anwalts übernehmen. Jedoch finden wir auch hier eine für Sie kostengünstige und bezahlbare Lösung.


Nehmen Sie noch heute mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten.

Foto(s): Rechtsanwalt Christoph Theodor Freihöfer


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