Wie sollte ich mich nach Erhalt einer Anklage verhalten? Strafverteidiger aus München

  • 4 Minuten Lesezeit

Was soll ich tun, wenn ich eine Anklageschrift erhalten habe - Post von der Staatsanwaltschaft München erhalten?


Ein einfacher Gang zum Briefkasten kann mitunter einen großen Schock auslösen, wenn plötzlich Post von der Staatsanwaltschaft eintrifft.
Bei Post vom „Staat“ vermuten die meisten Menschen erst einmal das Schlimmste. Post von der Staatsanwaltschaft fällt meistens in diese Kategorie. Wenn der Brief dann eine Anklageschrift enthält, kommt einem sofort eine wichtige Frage in den Sinn - und was mache ich jetzt?
Wichtigster Tipp: Erst einmal Ruhe bewahren!


Warum habe ich eine Anklageschrift aus München bekommen und was bedeutet das genau?


Eine Anklageschrift ist die förmliche Erhebung von Tatvorwürfen gegen Sie durch die Staatsanwaltschaft, mit der ein gerichtliches Strafverfahren eröffnet wird. Ein zuvor gegen Sie geführtes Ermittlungsverfahren gilt damit als abgeschlossen.
In der Anklageschrift wird der Sachverhalt geschildert, durch den der Empfänger der Anklageschrift eine strafbare Handlung begangen haben soll. Außerdem werden die in Betracht kommenden Vergehen und Verbrechen bezeichnet und gegebenenfalls die Einziehung von Tatmitteln oder Taterträgen angekündigt.


Der Erhalt einer Anklageschrift bedeutet, dass man nicht mehr nur Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, sondern, wenn das Gericht die Anklage zulässt, Angeklagter in einem Strafverfahren vor den deutschen Strafgerichten.


Kommt eine Anklage in der Regel ohne Vorankündigung?


Nein, der Anklageerhebung gehen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden voraus. Wer Beschuldigter in einem Strafverfahren ist - wem also eine Tat zur Last gelegt wird - oder wer als Zeuge in einem Verfahren gegen andere Personen aussagen soll, wird häufig von der Polizei als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung geladen und von den Polizeibeamten vernommen.
Sollte dies der Fall sein, ist es ratsam, bereits in diesem Stadium professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein unbedachter Satz in einer Vernehmung kann weitreichende Folgen haben und ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, wird es schwieriger, die Vorwürfe so schnell wie möglich aus der Welt zu schaffen.


Hinweis: Auch in diesem Verfahren kann ein Verteidiger Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren.
Wenn Sie allerdings von der Nachricht oder den Vorwürfen der Anklage überrascht werden, haben Sie wahrscheinlich schon ein Schreiben der Ermittlungsbehörden - also entweder der Polizei oder der Staatsanwaltschaft - verpasst. Es kann aber auch sein, dass Sie bisher kein Schreiben erhalten haben, weil Sie bereits mit der Polizei gesprochen haben, z.B. als Sie auf dem Fahrrad angehalten wurden. In diesem Fall wird von einer weiteren Kontaktaufnahme abgesehen und eine Anklage kann in solchen Fällen auch unerwartet oder unangekündigt erfolgen.


Was mache ich, wenn ich beschuldigt werde?


Zunächst einmal tief durchatmen. Ein Vorwurf lässt sich nicht durch spontane Panik oder Kurzschlussreaktionen aus der Welt schaffen. Es ist wichtig, dass Sie sich in der Folge rechtmäßig verhalten, um die Vorwürfe schnell aus der Welt zu schaffen oder die Folgen zu minimieren.
Lesen Sie die Anklageschrift genau durch. Nehmen Sie Kontakt zu einem Strafverteidiger auf und besprechen Sie mit ihm die Vorwürfe.
Wenn es Dokumente gibt, die mit den Vorwürfen in Zusammenhang stehen, sorgen Sie dafür, dass diese sicher verwahrt werden.
Es ist wichtig, dass Sie Ihrem Verteidiger gegenüber ehrlich sind. Dieser ist nicht dazu da, Sie zu bestrafen oder zu verurteilen, sondern Ihnen in dieser Situation mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Zum Schluss:


1. tief durchatmen


2.Sagen Sie nichts gegenüber den Strafverfolgungsbehörden - machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.


3. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger.


4. Sammeln Sie entlastende Beweise.


So können wir Ihnen helfen!


Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die in der Anklageschrift erhobenen Vorwürfe. Durch die Akteneinsicht können die von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Beweismittel eingesehen und deren Beweiswert eingeschätzt werden.
Ist das Hauptverfahren vom Gericht noch nicht eröffnet worden, beantragen wir, wenn möglich, die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht und verhindern so die Durchführung einer Hauptverhandlung.


Nach Eröffnung und Anberaumung der Hauptverhandlung können wir mit dem Gericht einen für Sie annehmbaren Termin vereinbaren.
Sollte es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommen, besprechen wir mit Ihnen den Tatvorwurf und vertreten Ihre Rechte vor Gericht. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie und versuchen, entweder einen Freispruch für Sie zu erreichen oder die Folgen einer Verurteilung so gering wie möglich zu halten. Wir können vor Gericht entlastende Beweise argumentieren und präsentieren. Selbst vor Gericht kann noch eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden!
Im Vorfeld einer Anklage können wir Sie bei einer Vernehmung unterstützen und beraten.
Wir prüfen Ihren Fall und bieten Ihnen eine professionelle Verteidigung.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Voltz

Beiträge zum Thema