Steuerliche Betriebsprüfung des Finanzamtes - Rückblick auf das Jahr 2022

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Im Oktober 2023 hat das BMF bereits die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung für das Jahr 2022 veröffentlicht. Ein Grund, sich mit den teils trockenen Zahlen ein wenig genauer zu beschäftigen.

Das BMF teilt Betriebe (u.a. Handelsbetriebe, Fertigungsbetriebe, Freie Berufe, Land- und forstwirtschaftliche Betriebe usw.) in insgesamt vier Größenklassen ein: Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe (KSt). Die Einordnung ist abhängig von den Umsatzerlösen oder dem steuerlichen Gewinn. 

Insgesamt hatte die Betriebsprüfung der Länder im Jahr 2022 insgesamt 12.949 Prüferinnen und Prüfer zur Verfügung. Von den in der Betriebskartei erfassten 8.409.661 Betrieben wurden 151.676 Betriebe (= 1,8 Prozent) geprüft. Das Mehrergebnis betrug im Jahr 2022 10,8 Mrd. Euro bzw. 834.041 Mio. Euro pro Prüferin bzw. Prüfer. Aus Sicht des Fiskus ist die Betriebsprüfung somit ein lohnenswertes Geschäft.

Interessant wird es, wenn man sich anschaut, wie hoch das Mehrergebnis pro geprüften Betrieb ausfällt.

Die 151.676 geprüften Betriebe verteilen sich auf die Größenklassen wie folgt:

Großbetriebe    = 34.412 Prüfungen
Mittelbetriebe = 39.682 Prüfungen
Kleinbetriebe = 30.096 Prüfungen
Kleinstbetriebe = 47.486 Prüfungen

Folgende Mehrergebnisse entfallen auf die einzelnen Größenklassen:

Großbetriebe    =  7.8 Mrd. Euro
Mittelbetriebe = 1,1 Mrd. Euro
Kleinbetriebe = 0,6 Mrd. Euro
Kleinstbetriebe = 1,0 Mrd. Euro
Sonstige = 0,3 Mrd. Euro

Dies bedeutet ein Mehrergebnis pro einzelne Prüfung:

Großbetriebe    = 226.665 Euro
Mittelbetriebe = 27.720 Euro
Kleinbetriebe = 19.936 Euro
Kleinstbetriebe = 21.058 Euro

Damit lässt sich feststellen, dass die durchschnittliche Betriebsprüfung eines mittelständischen Unternehmens zwischen 19.936 Euro bis 27.720 Euro Mehrsteuern „kostet“.

Nehmen Sie Ihre steuerlichen Herausforderungen nicht allein in Angriff! Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Finanzverwaltung als Finanzbeamter und Sachgebietsleiter im Strafsachenfinanzamt verfüge ich über das notwendige Know-how, um Sie speziell in Betriebsprüfungsfällen und bei Auseinandersetzungen mit der Steuerfahndung effektiv zu unterstützen.

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax) 


Herr Figatowski ist Rechtsanwalt und Partner bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB. 

Zu den Tätigkeitschwerpunkten gehört neben dem Strafrecht und Steuerstrafrecht auch das Cyberstrafrecht sowie die Unterstützung im Bereich Incident Response und IT-Forensik. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Künstliche Intelligenz und das Datenschutzrecht.

Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de. Sie erreichen Herrn RA Figatowski unter bonn@gtkr.de . Die Texte und Bilder sind mit Hilfe von GPT4 erstellt.


Foto(s): Martin Figatowski

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